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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 119
München, 06.05.2026

FÜRACKER: EINFACHER, SCHNELLER, UNBÜROKRATISCHER – RICHTLINIE FÜR DIE FÖRDERUNG KOMMUNALER BAUMAßNAHMEN WIRD VEREINFACHT
Einfachere Förderung für Schulen und Kindertageseinrichtungen // 1,37 Milliarden Euro für kommunale Hochbauförderung in 2026

„Ab sofort profitieren unsere Kommunen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas von einem einfacheren, schnelleren und unbürokratischeren Förderverfahren. Eine hohe Investitionstätigkeit der bayerischen Kommunen ist ein wichtiger Standortfaktor für Bayern. Als Freistaat unterstützen wir unsere Kommunen dabei maßgeblich, unter anderem mit der Hochbauförderung aus dem kommunalen Finanzausgleich. In 2026 stellen wir unseren Kommunen dafür insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei ist unser oberstes Ziel, dass das Geld ohne zu großen Bürokratieaufwand dort ankommt, wo es gebraucht wird: Bei den Jüngsten in unserer Gesellschaft. Mit der Vereinfachung der Richtlinie schaffen wir die Rahmenbedingungen, dass notwendige Bau und Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kitas zügiger in Angriff genommen werden können“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Veröffentlichung der Neufassung der Zuweisungsrichtlinie für die kommunale Hochbauförderung.

Die Förderung des kommunalen Hochbaus ist ein wichtiges Element im kommunalen Finanzausgleich und trägt wesentlich dazu bei, dass die Kommunen Baumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen finanzieren können. Der Freistaat stellt für die Förderung kommunaler Hochbaumaßnahmen 2026 insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes.

Die Staatsregierung hat die Zuweisungsrichtlinie für die Förderung kommunaler Baumaßnahmen an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen neu gefasst. Das Antrags- und Förderverfahren wurde dabei weiter vereinfacht und entbürokratisiert. Im Wesentlichen können nun Anträge durch stärkere Pauschalierung und entfallene baufachliche Prüfung schneller bearbeitet werden. Zudem wurden die Nachweispflichten für die Kommunen reduziert und das Verfahren bei möglichen Kostensteigerungen der kommunalen Baumaßnahmen vereinfacht.

Die neue Richtlinie (abrufbar unter: BayMBl. 2026 Nr. 178 - Verkündungsplattform Bayern) tritt ohne Übergangsregelung rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Damit wird sichergestellt, dass alle laufenden Maßnahmen gleichermaßen von den Verfahrenserleichterungen profitieren.

Weiterführende Links:


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
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