1. Digitales Meldeverfahren
Für einen Abruf der Mittel aus dem kommunalen Investitionsbudget sind
digitale Meldungen notwendig. Der Mittelabruf wird über ein eigens hierfür
eingerichtetes Onlineformular erfolgen. Ein
Abruf der Mittel wird voraussichtlich ab Mai 2026 nach Verabschiedung des
Doppelhaushalts 2026/2027 und des Finanzausgleichsänderungsgesetzes 2026 möglich
sein.
Um Zugang zum Online-Formular zu erhalten, benötigt jede Kommune ein gültiges
ELSTER-Unternehmenskonto. Ohne ein ELSTER-Unternehmenskonto wird kein
Mittelabruf der kommunalen Investitionsbudgets möglich sein.
Bitte überprüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre Kommune ein ELSTER-Benutzerkonto mit
einem gültigen ELSTER-Zertifikat besitzt und damit eine Anmeldung auf ELSTER
problemlos möglich ist und halten Sie für den Mittelabruf ab Mai 2026 Ihre
Zugangsdaten griffbereit.
Sollte Ihre Kommune noch kein ELSTER-Unternehmenskonto besitzen, können Sie
dieses hier beantragen. Weitere Informationen
zum ELSTER-Unternehmenskonto finden Sie in diesem Video sowie auf der
Informationsseite des Unternehmenskontos.
Die Kommunen werden über die Einzelheiten des digitalen Meldeverfahrens
rechtzeitig informiert.
2. Eingangsbestätigung
Im Anschluss an den Mittelabruf erhalten die Kommunen eine
Eingangsbestätigung mit einer MaßnahmenID. Diese ermöglicht eine eindeutige
Zuordnung der Meldung bei Rückfragen oder der weiteren Bearbeitung. Mit der
MaßnahmenID können bei etwaigen weiteren Mittelabrufen auch vereinfachte
Meldungen abgegeben werden.
Sollte die Kommune für diese Maßnahme daneben Fördermittel aus anderen
Programmen erhalten, die ebenfalls aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität finanziert werden, so ist in dem betreffenden Förderverfahren
auch die MaßnahmenID des kommunalen Investitionsbudgets anzugeben. Umgekehrt ist
die MaßnahmenID des anderen Förderverfahrens, wenn sie vorliegt, auch beim
Mittelabruf aus dem kommunalen Investitionsbudget anzugeben.
3. Auszahlung der Mittel
Die Auszahlung der Mittel erfolgt monatsweise, voraussichtlich etwa fünf bis
sechs Wochen nach Ablauf des jeweiligen Monats des Mittelabrufs. So können
beispielsweise die von den Kommunen im Juni abgerufenen Mittel spätestens Mitte
August ausgezahlt werden. Damit wird sichergestellt, dass für die Kommunen nur
geringe oder, im Falle der Beantragung bei dreimonatiger Vorfälligkeit, gar
keine Zwischenfinanzierungszeiten entstehen.