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Der Staat beeinflusst die Wirtschaft in erster Linie, indem er rechtliche Rahmenbedingungen festlegt - Steuern, Versicherungen, Umweltauflagen und anderes mehr. Daneben tritt er aber auch selbst als Unternehmer auf oder beteiligt sich an anderen Unternehmen. Nach den bayerischen Vorstellungen sollte er das nicht zum bloßen Geldverdienen tun, sondern um andere wichtige Ziele zu verfolgen: Standort-, Wirtschafts- und Infrastrukturförderung sind einige bedeutende. Das Finanzministerium betreut federführend diese staatlichen Beteiligungen, wie zum Beispiel an der BayernLB und am Flughafen München, und die Staatsbetriebe wie das Staatliche Hofbräuhaus.
Die Bayerische Staatsregierung passt ihre Beteiligungen laufend an die geänderte wirtschaftliche und politische Situation an. Der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird durch eine konsequente und aktive Privatisierungspolitik Rechnung getragen, so dass dort, wo private Initiative bisherige staatliche Aufgaben ebenso gut erfüllen kann, sich der Freistaat Bayern aus der unternehmerischen Betätigung zurückzieht. Die Neustrukturierung verdeutlicht den Stukturwandel in unserer Beteiligungspolitik. Derzeit wird zwischen 15 ertragsorientierten (erwerbswirtschaftlichen) und 38 steuerungsorientierten (nichterwerbswirtschaftlichen) privatrechtlich organisierten Unternehmen mit staatlicher Beteiligung differenziert. Dies lässt deutlich erkennen, dass der Freistaat Bayern in weit überwiegendem Maße seine Beteiligungen auf Unternehmen fokussiert, die der Erfüllung politischer Ziele - wie Förderung von Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung - dienen. Dank erfolgreicher Privatisierungsbemühungen seit den Neunzigerjahren konnten Industriebeteiligungen im Beteiligungsportfolio deutlich reduziert werden. Dieser Prozess wird fortgesetzt.