Immaterielles Kulturerbe
Immaterielles Kulturerbe - kurz IKE - das sind lebendige Traditionen, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und Kontinuität vermitteln, wie beispielsweise Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste, überliefertes Wissen und traditionelle Handwerkstechniken. Diese kulturellen Ausdrucksformen werden entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen und zeichnen sich durch ihre Vielfalt aus. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und dabei in Auseinandersetzung mit der Umgebung - also etwa Natur bzw. Gesellschaft - fortwährend neu gestaltet.
Seit dem Jahr 2003 stellt die UNESCO im Rahmen des „Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes“ kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit - darunter den spanischen Flamenco, die japanische Puppentheatertradition oder die iranische Teppich-Knüpfkunst. Überall auf der Welt soll überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen im Jahr 2013 beigetreten. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Bayerisches Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Mehr Informationen zum Immateriellen Kulturerbe finden Sie jetzt auf unserer neuen Website
www.ike.bayern.de im Internet.
Online-Informationsveranstaltung „Bewerbung zur Eintragung als Immaterielles Kulturerbe“ am 30. April 2021 von 14 bis ca. 16 Uhr
Im Rahmen der fünften bundesweiten Bewerbungsrunde können Gruppen, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, bis zum 30. November 2021 beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine Bewerbung für die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und das Bundesweite Verzeichnis einreichen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bietet gemeinsam mit der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern eine Online-Informationsveranstaltung am 30. April 2021 an, bei der die Thematik sowie das Aufnahmeverfahren praxisorientiert dargestellt werden und fachkundige Ansprechpersonen für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Die Teilnahme ist kostenfrei - eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Der Link zur Teilnahme per Videokonferenz wird im Vorfeld allen Personen, die sich angemeldet haben, übermittelt.
Zur Anmeldung für die Online-Informationsveranstaltung „Bewerbung zur Eintragung als Immaterielles Kulturerbe“