Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 096
München, 23.04.2026

FÜRACKER: BAYERN SETZT SICH FÜR ABSICHERUNG DES FREMDBESITZVERBOTS EIN
Unabhängigkeit mittelständisch geprägter Steuerberatungskanzleien vor zu großem Einfluss fremder Kapitalgeber sichern // Bundestag berät morgen in abschließender Lesung


„Das Fremdbesitzverbot ist ein echter deutscher Standortvorteil – vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen, dass ihre sensiblen Daten auch weiterhin nur von staatlich geprüften Steuerberaterinnen und Steuerberatern eingesehen werden. Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2021 bestehen zum Fremdbesitzverbot erhebliche Unklarheiten – dies war und ist für uns nicht akzeptabel. Bayern hat sich von Anfang an konsequent für die Wahrung der Unabhängigkeit des Berufsstandes und damit einer funktionierenden Steuerrechtspflege eingesetzt – zuletzt auch mit einem Antrag im Bundesrat!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der abschließenden Lesung zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften morgen (24.4.) im Bundestag.

„Die positive Einigung der Regierungsfraktionen im Finanzausschuss des Bundestages in dieser Woche ist eine gute Nachricht – damit sichern wir die Unabhängigkeit unserer mittelständisch geprägten Steuerberatungskanzleien vor dem zu großen Einfluss fremder Kapitalgeber! An Steuerberatungskanzleien sollen sich auch weiterhin nur Angehörige der Freien Berufe beteiligen dürfen. Ich bin mir sicher, dass die bayerischen Steuerberatungskanzleien so gut aufgestellt sind, dass sie die Herausforderungen der Zukunft – vor allem die der Digitalisierung – aus eigener Kraft und ohne fremde finanzielle Hilfe stemmen können“, so Füracker weiter.

Das sogenannte „Fremdbesitzverbot“ ist ein wesentliches Element der Unabhängigkeit der Berufsausübung der steuerberatenden Berufe und besteht bereits seit 1989. Es stellt unter anderem sicher, dass Steuerberaterinnen und Steuerberater innerhalb einer Berufsausübungsgesellschaft in keinen Interessen- und Loyalitätskonflikt mit berufsfremden Investoren oder Kapitalgebern geraten, die in erster Linie an hoher Rendite interessiert sind. Diese Unabhängigkeit und Freiheit von Interessenskonflikten ist auch für die Mandanten von erheblicher Bedeutung, da Steuerberaterinnen und Steuerberater naturgemäß tiefe Einblicke in vertrauliche Betriebsinterna und Geschäftsvorfälle erhalten. Seit einer unklaren Gesetzesänderung im Jahr 2021 beteiligen sich teilweise auch anerkannte Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften mit Sitz im EU-/EWR-Ausland als mittelbare Gesellschafter an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften.

Der Bundesrat hat auf Antrag von Bayern und weiterer Länder festgestellt, dass die als Organ der Steuerrechtspflege erforderliche Unabhängigkeit des steuerberatenden Berufsstandes nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Dazu ist eine gesetzliche Anpassung des Fremdbesitzverbots im laufenden Gesetzgebungsverfahren erforderlich.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de