Krankenhaus-Transformationsfonds
Für die Anpassung der Krankenhausstrukturen an die durch die Krankenhausreform angestoßenen Veränderungen
stellt der Bund in den Jahren 2026 bis 2035 Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds
bereit (§12b KHG i.V.m.
Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTV)).
Der Transformationsfonds wurde beim Bundesamt für Soziale Sicherung in Höhe von 29 Milliarden Euro errichtet. Zur Finanzierung stellt der Bund
in den Jahren 2026 bis 2029 jährlich einen Betrag von 3,5 Milliarden Euro und in den Jahren 2030 bis 2035 jährlich einen Betrag von
2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen von 50 Milliarden Euro.
Die Aufteilung der Fördermittel auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2019 (Anteil Bayern: rd. 15,56 Prozent);
bestimmte Aufwendungen des Bundes sowie ein Anteil von 5 Prozent für länderübergreifende Vorhaben werden vorweg abgezogen. Die Länder müssen
zu den von ihnen beantragten Transformationsvorhaben jeweils eine Kofinanzierung in den Jahren 2026 bis 2029 von mindestens 30 Prozent
der förderfähigen Kosten und in den Jahren 2030 bis 2035 von mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten aufbringen (gegebenenfalls
gemeinsam mit dem Krankenhausträger). Nicht abgerufene Mittel eines Jahres werden ins Folgejahr übertragen.
Im Rahmen der bayerischen Krankenhausinvestitionsförderung werden mit den Transformationsfondsmitteln Einzelvorhaben nach
Art. 11 BayKrG an Plankrankenhäusern finanziert, die die Fördervoraussetzungen des Krankenhaus-Transformationsfonds erfüllen.
Die Beantragung der Fördermittel des Krankenhaus-Transformationsfonds durch den Freistaat Bayern setzt daher entsprechende
Antragstellungen durch die bayerischen Krankenhausträger voraus. Krankenhausträger reichen ihre Transformationsvorhaben
grundsätzlich beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein
(Transformationsfonds@stmgp.bayern.de).
Die den Ländern im jeweiligen Jahr zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf der Internetseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung
veröffentlicht (Bekanntgabe_Foerderanteile_Bundeslaender_Transformationsfonds.pdf).
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