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Die Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Bayern hat deshalb den Katastrophenfall ausgerufen. „Schnelle und möglichst unbürokratische Hilfen für unmittelbar Betroffene sind das Gebot der Stunde“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Dies gilt auch für den Bereich der Steuern.“ Im Vorgriff auf eine bundesweite Regelung zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen hat Finanzminister Füracker für Bayern daher mit sofortiger Wirkung folgende Maßnahmen in Kraft gesetzt:
Fällige Steuerzahlungen werden - soweit diese aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie nicht geleistet werden können - auf Antrag befristet zinsfrei gestundet. In solchen Fällen können die Betroffenen bis zum 31. Dezember 2020 entsprechende Anträge auf Stundung stellen. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer. Daneben kann auf Antrag die Höhe der Vorauszahlungen angepasst werden. Hierfür werden vereinfachte Formblätter zur Beantragung von Steuererleichterungen zum Download auf den Seiten der Steuerverwaltung bereitgestellt.
Bei unmittelbarer Betroffenheit will der Freistaat zudem grundsätzlich bis zum Ende des Jahres von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Dabei wird auch auf gesetzlich anfallende Säumniszuschläge in dieser Zeit verzichtet werden.
Soweit daneben pandemiebedingt Probleme bestehen, Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, wird auch hier geholfen „Die bayerischen Finanzämter werden mit Anträgen auf Fristverlängerungen wegen Corona großzügig und möglichst unbürokratisch verfahren“, teilte Füracker mit.
Betroffene können sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per Email umgehend mit ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen. Auf diesem Wege ist auch die Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Die Servicezentren an den Finanzämtern sind als Maßnahme gegen die weitere Verbreitung des neuartigen Coronavirus vorübergehend geschlossen.