Geschlechtersensible Sichtweise
Die geschlechtersensible Sichtweise – auch bekannt als „Gender Mainstreaming“
– hat sich in den letzten Jahren zunehmend als neue Strategie zur Erreichung der
Gleichstellung der Geschlechter etabliert. Dies bedeutet, bei allen
gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und
Interessen von Frauen und Männern von vornherein zu berücksichtigen, um das Ziel
der Gleichstellung von Frauen und Männern effektiv verwirklichen zu können.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 25.07.2002 beschlossen, die Strategie
der geschlechtersensiblen Sichtweise in die politischen Konzepte und
Handlungsfelder einfließen zu lassen. Am 01.10.2002 wurde diese Strategie in den
Organisationsrichtlinien und in der Geschäftsordnung der Staatsregierung
verankert. Die Geschlechtersensible Sichtweise in Bayern hat zum Ziel:
- die in Artikel 118 der Bayerischen Verfassung normierte tatsächliche
Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern entscheidend
voranzubringen,
- präventiv künftige Benachteiligungen erst gar nicht entstehen zu lassen,
- Benachteiligungen beider Geschlechter im Blick zu haben,
- die bisherige Gleichstellungspolitik als Doppelstrategie zu ergänzen und
zu erweitern.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Geschlechtersensiblen Sichtweise in
Bayern erfolgt nach dem Ressortprinzip (Artikel 51 der Bayerischen Verfassung):
Es muss ressort-, dienststellen-, und fachspezifisch entschieden werden, wo und
wie die geschlechtersensible Sichtweise im jeweiligen Geschäftsbereich weiter
ausgebaut und verankert werden kann.
Im Bereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat werden bereits seit einigen
Jahren Maßnahmen realisiert, die mittelbar oder unmittelbar die
geschlechtersensible Sichtweise fördern und umsetzen:
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Nur bei sehr wenigen Arbeitgebern sind Familie und Beruf so gut in Einklang
zu bringen wie beim Freistaat Bayern.
Mutterschutz und
Elternzeit sind beruflich kein Nachteil.
Teilzeitbeschäftigung und
Beurlaubung ermöglichen es, viele Jahre die familiären und beruflichen
Bedürfnisse unter einen Hut zu bringen. Seit die technischen Möglichkeiten es
erlauben, wird dies durch die Einführung von Tele- und Wohnraumarbeitsplätzen
unterstützt. Nach langjährigen Abwesenheitszeiten erleichtern spezifische
Fortbildungsangebote den beruflichen Wiedereinstieg.
Geschlechtersensible Sichtweise in der Bayerischen Vermessungsverwaltung
In der Bayerischen Vermessungsverwaltung findet
die geschlechtersensible Sichtweise bereits seit längerer Zeit Anwendung.
Geschlechtersensible Sichtweise in der Bayerischen Steuerverwaltung
In der
Bayerischen Steuerverwaltung wird
die geschlechtersensible Sichtweise umgesetzt.
Geschlechtersensible Sichtweise bei der Bayerischen Verwaltung der
staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Bei der Bayerischen Schlösserverwaltung wird auf eine geschlechterspezifische
Sichtweise geachtet (z.B. Teilzeit- und Saisonarbeitsmöglichkeiten; Angebot von
Familienführungen).
Auswahl und Fortbildung der Führungskräfte
Bei der Auswahl und Fortbildung der Führungskräfte
wird die Fähigkeit, die geschlechtersensible Sichtweise anzuwenden, stärker
berücksichtigt.