FÜRACKER UND BEIßWENGER: DIGITALER EURO WICHTIG FÜR EUROPAS ZUKUNFT – ROLLE DES BARGELDS WIRD GLEICHZEITIG DEUTLICH GESTÄRKT
„Es ist erfreulich, dass in Sachen digitaler Euro jetzt endlich Bewegung in den europäischen Gesetzgebungsprozess kommt. Ein sinnvoll gestalteter digitaler Euro kann dazu beitragen, den elektronischen Zahlungsverkehr unabhängiger, sicherer und zukunftsfähiger zu gestalten. Er wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr finanzieller Souveränität Europas“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Behandlung der entsprechenden EU-Verordnungsentwürfe morgen (29.1) im zuständigen ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments.
Bayerns Europaminister Eric Beißwenger: „Die bestehenden Risiken dürfen aber nicht unterschätzt werden. Der Eingriff in eine etablierte, marktwirtschaftlich gewachsene Zahlungsinfrastruktur muss gut durchdacht und ausgewogen erfolgen. Besonders die potenziellen Auswirkungen, beispielsweise auf Banken und Finanzdienstleister, aber auch auf den Handel sind mit größter Sorgfalt zu prüfen.“
„Besonders begrüßenswert ist die gleichzeitige Behandlung der Verordnungsentwürfe zum digitalen Euro einerseits und zum Bargeld andererseits. Letzterer soll die rechtliche Rolle des Bargelds in Europa in bisher nie dagewesener Art stärken. Das ist ein wichtiges Signal für Wahlfreiheit, Verbraucherschutz und den Erhalt unserer Bargeldkultur. Denn für uns ist klar: Der digitale Euro kann und wird das Bargeld nicht ersetzen! Bargeld bleibt dank seiner einzigartigen Vorteile, wie beispielsweise Anonymität und Krisensicherheit, ein zentraler Pfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft. Die parallele Behandlung beider Verordnungen zeigt dabei mit aller Deutlichkeit, dass die – von bestimmten Kreisen teils vorsätzlich befeuerten – Befürchtungen, dass das Bargeld abgeschafft werden soll, völlig haltlos sind“, so Finanzminister Füracker weiter.
„Für die Akzeptanz des digitalen Euro bei den Bürgerinnen und Bürgern wird es von entscheidender Bedeutung sein, dessen Mehrwert gegenüber PayPal, VISA, Apple Pay, Klarna und andern klar herauszustellen“, betont Beißwenger. „Gerade in der vorgesehenen Offline-Variante, die Zahlungen mit Zentralbankgeld auch bei fehlender oder mangelhafter Internetverbindung ermöglicht, könnte jedoch ein echter Mehrwert liegen, da bislang kein vergleichbares System existiert.“
Die Europäische Kommission hatte bereits im Juni 2023 das Paket zur einheitlichen Währung vorgelegt, das unter anderem die Verordnungsentwürfe „zur Einführung eines digitalen Euro“ sowie „über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel“ umfasst. Im November 2025 legte Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments Berichte zu den Verordnungsentwürfen vor. Im Dezember 2025 folgte die Einigung des Europäischen Rats auf eine allgemeine Ausrichtung zum Gesetzpaket. Morgen (29. Januar 2026) erfolgt die erste Behandlung im zuständigen ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments; die finale Plenarbehandlung ist im Mai 2026 vorgesehen. Die abschließenden Trilogverhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament könnten noch im Jahr 2026 erfolgen.
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