FÜRACKER: RUND 5 MILLIARDEN EURO SCHLÜSSELZUWEISUNGEN UND RUND 3,9 MILLIARDEN EURO ZUSÄTZLICHE INVESTITIONSMITTEL FÜR BAYERNS KOMMUNEN
„Auch in Zeiten massiv angespannter öffentlicher Haushalte bleibt der Freistaat Bayern starker Partner seiner Kommunen! Im Jahr 2026 stellt der Freistaat seinen Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 12,83 Milliarden Euro zur Verfügung – das sind 846 Millionen Euro mehr als 2025. Die Schlüsselzuweisungen sind von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Kommunen. Im Jahr 2026 erhalten die bayerischen Landkreise und Gemeinden Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt knapp 5 Milliarden Euro. Unsere Kommunen sind die Schlüsselakteure, um Politik vor Ort lebendig zu machen und aktiv zu gestalten. Die Leistungen des Freistaats für die Kommunen sind nicht nur ein Zeichen der Solidarität, sondern auch ein Bekenntnis zu einer starken und handlungsfähigen Kommunalpolitik: Der Freistaat Bayern steht fest entschlossen und mit voller Energie an der Seite seiner Kommunen!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen für 2026 und der voraussichtlichen Verteilung des kommunalen Investitionsbudgets.
„Zusätzlich stellen wir Bayerns Kommunen im Jahr 2026 rund 3,9 Milliarden Euro für Investitionen aus dem Sondervermögen des Bundes bereit. Damit werden bestehende Förderprogramme, wie etwa die kommunale Hochbauförderung und die Krankenhausinvestitionsförderung, verstärkt. Zudem werden 2 Milliarden Euro – und damit mehr als die Hälfte dieser zusätzlichen Investitionsmittel – in Form eines pauschalen Investitionsbudgets zur Verfügung gestellt. Wir generieren dadurch Schub für kommunale Investitionen und setzen starke Impulse für unsere Wirtschaft. Mit der frühzeitigen Bekanntgabe der Investitionsbudgets erhalten die Kommunen Planungssicherheit für die Umsetzung wichtiger Zukunftsinvestitionen. Mit dem Aufwuchs im kommunalen Finanzausgleich und dem Sondervermögen stehen den Kommunen in 2026 insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro mehr zur Verfügung als noch in 2025“, so Füracker weiter.
Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich, steigen um gut 131 Millionen Euro auf 4,98 Milliarden Euro. Davon erhalten die Gemeinden 3,19 Milliarden Euro und die Landkreise 1,79 Milliarden Euro. Die Schlüsselzuweisungen ergänzen die eigenen Einnahmen der Kommunen und mildern Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit ab. Kommunen mit geringeren eigenen Steuereinnahmen erhalten höhere Schlüsselzuweisungen. Die Kommunen können diese Mittel frei zur Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden.
Die Investitionsbudgets können die Kommunen je nach Bedarf im Jahr 2026 oder in den kommenden Jahren abrufen. Vom Gesamtbudget entfallen 23 Prozent (460 Millionen Euro) auf die kreisfreien Städte, 57 Prozent (1.140 Millionen Euro) auf die kreisangehörigen Gemeinden und 20 Prozent (400 Millionen Euro) auf die Landkreise. Die Mittelabrufe sind erst möglich, nachdem der Bayerische Landtag im kommenden Frühjahr den Doppelhaushalt 2026/2027 und das Finanzausgleichsänderungsgesetz 2026 verabschiedet hat. Zur Erleichterung der Haushaltsaufstellung werden die Kommunen bereits jetzt über ihre voraussichtlichen Anteile am Investitionsbudget informiert.
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