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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 284
München, 01.10.2025

FÜRACKER: GLOBALE MINDESTSTEUER MUSS VORERST AUSGESETZT WERDEN

„Eine globale Mindeststeuer kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn auch die wichtigsten globalen Player der Wirtschaft mitmachen. Grundlage der Vereinbarung war, dass alle Staaten das OECD-Regelwerk entweder selbst einführen oder die Besteuerung durch die anderen Staaten dulden. Diese Geschäftsgrundlage ist nachträglich wieder entfallen: Nachdem die USA beziehungsweise die US-Gesellschaften nun laut G7-Beschluss von der Anwendung ausgenommen sind, macht die Mindeststeuer in ihrer jetzigen Form keinen Sinn“, betont Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

„Im Gegenteil: bei einer vorwiegend europäischen Umsetzung droht unserer Wirtschaft eine massive Benachteiligung, sowohl in steuerlicher, als auch in bürokratischer Hinsicht. Das Regelwerk war und ist hochkomplex. Wenn jetzt auch noch zusätzliche Regeln dafür geschaffen werden müssen, alle US-Sachverhalte auszuklammern, ist eine unbedingt erforderliche Vereinfachung nicht kurzfristig umsetzbar. Der Bund muss sich bei der EU daher dringend dafür einsetzen, dass die EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie zumindest vorübergehend ausgesetzt wird“, so Füracker.

„Die globale Mindeststeuer soll eigentlich faire Bedingungen im internationalen Steuerwettbewerb schaffen – doch in ihrer aktuellen Form droht sie genau das Gegenteil zu bewirken. Wenn deutsche Unternehmen benachteiligt werden, weil für US-Unternehmen abweichende Regelungen gelten, verlieren wir als Standort an Attraktivität. Das können wir nicht hinnehmen. Wir brauchen eine Lösung, die Wettbewerbsneutralität garantiert – sonst gefährden wir Arbeitsplätze und Investitionen in Deutschland“, sagt Hessens Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz.

„Es nützt wenig, wenn Europa allein die Mindeststeuer umsetzt, während andere Länder – vor allem die USA – eigene Wege gehen. Dann droht uns eine Insellösung, die unsere Unternehmen im globalen Wettbewerb zurückwirft. Bevor wir hier Fakten schaffen, müssen wir ein Level-Playing-Field sicherstellen. Sonst riskieren wir, dass Deutschland als Wirtschaftsstandort geschwächt wird. Wir unterstützen das Ziel der Mindeststeuer – aber sie muss richtig umgesetzt werden. Solange auf internationaler Ebene noch Unklarheiten bestehen, wäre es verantwortungslos, deutsche Unternehmen diesen Unsicherheiten auszusetzen. Deshalb fordern wir: Die Mindeststeuer sollte ausgesetzt werden, bis eine breite Mehrheit der OECD-Staaten sie anwendet. Nur so vermeiden wir Wettbewerbsverzerrungen und schaffen Planungssicherheit für unsere Unternehmen“, so Prof. Dr. Lorz.

„Die globale Mindeststeuer verfolgt im Grundsatz das Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen. Aber sie ist de facto derzeit ein einseitiger und unfairer Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen. Zunehmend droht eine europäische Insellösung, die für die gesamte Union zu einem Risiko wird“, sagt Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk.

Der Grundgedanke der Mindestbesteuerung ist richtig und könnte essentielle Leitplanken für globales Wirtschaften schaffen – aber eben nur, wenn sich auch wirklich alle an diese Leitplanken halten. Aktuell sind diejenigen, die bei der Mindeststeuer fair spielen wollen, faktisch die Dummen. Aber unsere heimische Wirtschaft braucht keine steuerpolitischen Karmapunkte, sondern eine echte Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb sehen wir das Aussetzen der globalen Mindeststeuer unter den gegebenen Bedingungen als einzige Möglichkeit“, so Dr. Optendrenk.

Die Finanzminister von Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen fordern die Aussetzung der globalen Mindeststeuer, bis offene Fragen auf internationaler Ebene geklärt sind. Die Mindeststeuer macht nur dann Sinn, wenn eine Mehrheit der OECD-Mitgliedstaaten die Regelungen auch umsetzt. Die drei Länder bringen morgen einen gemeinsamen Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates ein.

Durch die globale Mindestbesteuerung soll sichergestellt werden, dass Unternehmensgewinne weltweit mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Gewinnverlagerungen (Steuergestaltungen) in so genannte Steueroasen sollen dadurch verhindert werden. Wenn ein Staat niedriger besteuert als 15 Prozent, erfolgt eine Nachversteuerung durch die anderen Staaten.

Ursprünglich haben sich rund 140 Staaten zur globalen Mindeststeuer bekannt. Tatsächlich haben aber nur etwa 35 Staaten die Mindeststeuer umgesetzt. Dazu gehören alle 27 Mitgliedstaaten der EU. Die USA, China und die BRIC-Staaten setzen die Mindeststeuer derzeit nicht um.


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