FÜRACKER: „IMPULSPROGRAMM VOLKSMUSIK“ STARTET AM 1. JUNI!
„Volksmusik verbindet und begeistert! Am 1. Juni 2025 startet das neue Förderprogramm ‚Impulsprogramm Volksmusik‘. Wir unterstützen damit Projekte von unseren Bildungseinrichtungen und sozialen Trägern mit Fördersummen von bis zu 3.000 Euro. Ob Kindergarten, Schule oder Verein – jeder soll die Möglichkeit haben, Volksmusik kennen zu lernen oder neu zu entdecken und mit frischen Ideen zu bereichern. Volksmusik ist ein zentraler Bestandteil unserer bayerischen Identität und fördert den Gemeinschaftssinn. Sie bringt Menschen zusammen, ermöglicht einen einfachen Zugang zu musikalischen Aktivitäten und stärkt das Bewusstsein für unsere Kultur. Interessierte Einrichtungen können ihre Anträge über unsere digitale Plattform ganzjährig, schnell und unkompliziert einreichen!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker über den Start des neuen Förderprogramms „Impulsprogramm Volksmusik“.
Im Rahmen des neuen Förderprogramms „Impulsprogramm Volksmusik“. können ab 1. Juni 2025 bis zu 70 jährliche oder 140 halbjährliche Projekte mit Fördersummen von maximal 3.000 oder 1.500 Euro unterstützt werden. Die Projekte orientieren sich am Schuljahr bzw. Schulhalbjahr. Die Anträge für halbjährliche Vorhaben ab Februar 2026 sollen spätestens zum ersten Stichtag, dem 30. September 2025, eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen mit staatlicher, kommunaler oder privatrechtlicher Trägerschaft im sozialen sowie im Bildungsbereich mit Sitz in Bayern, wie zum Beispiel Kindergärten, Kindertagesstätten, Volksschulen, weiterführende Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, Erziehungsheime, inklusive, integrative oder sonstige soziale Einrichtungen und Vereine. Die Antragsstellung erfolgt schnell und unkompliziert über eine digitale Plattform und ist ganzjährig möglich.
Weitere Informationen unter: https://www.stmfh.bayern.de/heimat/impulsprogramm/
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