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Pressemitteilung Nr. 384
München, 29.11.2022

FÜRACKER: BAYERN BRINGT VERFASSUNGSRECHTLICH GEBOTENE ANPASSUNG DER BEAMTENBESOLDUNG AUF DEN WEG
Bayerisches Kabinett billigt Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile gebilligt. „Es ist selbstverständlich, dass wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten umsetzen. Wir haben ein faires Ergebnis für unsere Beschäftigten erzielt. Mit der gebotenen Anpassung wird insbesondere der Familienzuschlag neu geregelt und künftig ortsabhängig gewährt. Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Anhebung der bereits bisher für untere Besoldungsgruppen gewährten Kindererhöhungsbeträge und eine Erweiterung des Berechtigtenkreises vor. Mit der Neuausrichtung sollen vor allem Familien mit Kindern insbesondere in mittleren und teureren Wohnlagen besser unterstützt werden. Mein Dank gilt auch dem Bayerischen Beamtenbund für das konstruktive Miteinander bei der Ausarbeitung des Gesetzes!“, stellt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Kabinettsbeschlusses am Dienstag (29.11.) fest. Mit dem Gesetzentwurf werden die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umgesetzt, mit denen das Gericht seine Rechtsprechung zum sog. Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung umfassend fortentwickelt hat. Die Änderungen dienen allein der Umsetzung der Vorgaben aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und sind völlig unabhängig von den Krisen der letzten Jahre bzw. auch der aktuellen Energiekrise.

Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB): „Mit dem Entwurf haben wir einen sehr durchdachten und systemkonformen Lösungsansatz für die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefunden, der mit der bundesweit einmaligen Unterstützung von pflegenden Angehörigen ein deutliches Zeichen zur Stärkung und Anerkennung der häuslichen Pflege setzt.“

Kern des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung des bisherigen Familienzuschlags zu einem Orts- und Familienzuschlag: Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sollen nach dem Gesetzentwurf künftig einen nicht mehr nur von ihrem Familienstand, sondern auch von ihrem Hauptwohnsitz abhängigen Zuschlag erhalten. Hierdurch wird den, in einem Flächenstaat wie Bayern gerade wegen des Wohnorts, mittlerweile stark unterschiedlichen Lebenshaltungskosten künftig deutlich besser Rechnung getragen. Außerdem sollen in den Haushalt aufgenommene pflegebedürftige nahe Angehörige künftig für den Orts- und Familienzuschlag wie Kinder behandelt werden, was zu einer erheblichen finanziellen Verbesserung führen wird und ein starkes Signal der Wertschätzung für die häusliche Pflege ist. Gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen sollen von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020 geleistet werden.

Die Neuregelung gilt auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Der Gesetzentwurf wird dem Bayerischen Landtag nun zur Behandlung im parlamentarischen Verfahren zugeleitet. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.



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