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Pressemitteilung Nr. 380
München, 25.11.2022

FÜRACKER: BAYERN SETZT SICH WEITER FÜR HÖHERE ERBSCHAFTSTEUER-FREIBETRÄGE EIN
Bundesrat trifft keine abschließende Entscheidung zum Entschließungsantrag Bayerns

Der von Bayern eingebrachte Entschließungsantrag mit der Forderung nach einer Erhöhung der Freibeträge und Regionalisierung der Erbschaftsteuer wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung am 25. November 2022 in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker erklärt dazu: „Wir werden nächste Woche im Finanzausschuss weiter für höhere Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer kämpfen. Die aktuell geltenden Freibeträge wurden seit 2009 nicht mehr angepasst und haben mittlerweile ihre Entlastungswirkung stark eingebüßt. Die Immobilienpreise vor allem in Ballungsräumen wie zum Beispiel München oder Berlin haben sich zum Teil verdoppelt oder verdreifacht – die Freibeträge wurden jedoch seit 13 Jahren nicht angehoben. Die Erbschaftsteuer darf nicht ein treibender Faktor dafür sein, dass Wohneigentum nicht von einer Generation in die nächste übertragen werden kann. Bayern bleibt dran!“.

Die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten seit 2009 unverändert. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise und der Inflation ist bereits – unabhängig von den im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehenen Änderungen bei der Grundstücksbewertung – ihre Entlastungswirkung kaum mehr vorhanden. Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr nun in vielen Städten und Gemeinden nochmal zusätzlich.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
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