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Pressemitteilung Nr. 283
München, 21.09.2022

FÜRACKER: BUND GREIFT BAYERISCHE FORDERUNG ZUR DAUERHAFTEN ENTLASTUNG DER BRAUEREIEN AUF
Finanzausschuss des Bundestags stimmt dauerhaft niedrigeren Biersteuersätzen für kleine und mittelständische Brauereien zu

„Die Belastung mit unkalkulierbaren Energiekosten trifft die kleinen und mittelständischen Brauereien besonders hart – sie befinden sich im Wettbewerb mit wirtschaftlich deutlich stärker aufgestellten Großbrauereien. Mit ihrer einzigartigen Vielfalt an Marken und Sorten machen die Brauereien einen Teil des traditionellen bayerischen Lebensgefühls aus. Bayern setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die für Bayern typische Vielfalt der Brauereiwirtschaft erhalten bleibt. Im Bundesrat haben wir im Mai bereits einen Teilerfolg erreicht – die Länderkammer hat sich für eine dauerhaft niedrigere Biersteuer für kleine und mittelständische Brauereien ausgesprochen. Jetzt muss nur noch ein entsprechendes Gesetz beschlossen werden!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der entsprechenden Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestags an das Parlament.

Das Biersteuergesetz sieht für kleine und mittelständische Brauereien gestaffelte ermäßigte Biersteuersätze vor, die ab 2004 pauschal um 12 Prozent erhöht wurden. Bayern versucht seit langem, diese Steuererhöhung aus 2004 wieder rückgängig zu machen. Als Unterstützungsmaßnahme während der Pandemie wurden für 2021 und 2022 die Biersteuersätze befristet abgesenkt. Im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zum Achten Verbrauchsteueränderungsgesetz hat Bayern einen erneuten Vorstoß zur dauerhaften Absenkung der Steuersätze auf das Niveau des Jahres 2003 unternommen. Dieser steht nun unmittelbar vor dem Erfolg: Nach einer Ländermehrheit im Bundesrat hat sich auch die Bundesregierung und nun der Finanzausschuss des Bundestags für diese Länderforderung – deren Steuermindereinnahmen ohnehin alleine die Länder tragen – aufgeschlossen gezeigt.


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