Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 257
München, 25.08.2022

FÜRACKER: WEICHENSTELLUNG FÜR ECHTE MODERNISIERUNG DER BETRIEBSPRÜFUNG VERSÄUMT!
Gesetzentwurf des Bundes wird aktuellen Herausforderungen nicht gerecht

Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts: „Betriebsprüfungen leisten einen elementaren Beitrag für eine gleichmäßige und faire Besteuerung. Es gilt mit aktuellen Entwicklungen Schritt zu halten und Prüfungsmethoden weiterzuentwickeln! Der Entwurf der Bundesregierung jedoch greift zu kurz und wird den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. Wichtige Elemente zu einer echten Modernisierung fehlen. Bereits jetzt befinden sich interne Steuerkontrollsysteme im Aufbau, um die Einhaltung steuerlicher Pflichten sicher zu stellen. In der Wirtschaft besteht deshalb die große Erwartungshaltung, diese künftig verstärkt in die Betriebsprüfung einzubeziehen. Aktuell gibt es hierfür aber keine Rechtsgrundlage, auch enthält der Gesetzentwurf dazu keine Aussage. Hier ist der Bund als Gesetzgeber gefragt, Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen.“

„Zudem wurde die Chance verpasst, Erkenntnisse aus der Pilotierung internationaler steuerlicher Compliance-Projekte für Deutschland nutzbar zu machen. Dies ist bedauerlich, weil neuartige Verfahren Prüfaufwand vermeiden können, zugleich Ressourcen auf beiden Seiten sparen und schnelle Rechtssicherheit bewirken. Davon würden sowohl Unternehmen als auch Verwaltung profitieren! Bayern fordert seit langem entsprechende Rechtsgrundlagen – dennoch schweigt der Gesetzentwurf auch hierzu. Bayern wird sich auf Bundesebene weiter aktiv einbringen und die notwendigen Änderungen für eine zukunftsfähige, praktikable und effiziente Betriebsprüfung einfordern!“, ergänzt Füracker.

Bayern hat mit einem Pilotprojekt zur Einbeziehung von modernen Tax-Compliance-Systemen der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung jüngst eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Rahmen des Pilotprojekts können Erkenntnisse über die Wirkungsweise von Steuerkontrollsystemen gewonnen und damit die gegenseitige Vertrauensbasis gestärkt werden. Ziel einer modernen Steuerprüfung muss sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme zukünftig rechtssicher in Außenprüfungen einbeziehen zu können.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460 und 2367
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de