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Pressemitteilung Nr. 200
München, 27.06.2022

FÜRACKER: BAYERISCHE KUR- UND FREMDENVERKEHRSORTE ERHALTEN INSGESAMT 10 MILLIONEN EURO
Freistaat unterstützt erneut Tourismusgemeinden bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Krise

„Der Freistaat Bayern ist ein wahrer Touristenmagnet! Das liegt vor allem an der Attraktivität und dem hohen Qualitätsstandard unserer Kur- und Fremdenverkehrsorte. Damit die bayerischen Tourismusgemeinden auch weiterhin ihre Anziehungskraft bewahren und kräftig in den Tourismus investieren können, unterstützt sie der Freistaat Bayern auch in 2022 mit 10 Millionen Euro“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Bekanntgabe der Zuweisungen an insgesamt 214 Gemeinden. Die bayerischen Kur- und Fremdenverkehrsorte waren von der Corona-Krise besonders betroffen und hatten im vergangenen Jahr vielfach erneut Ausfälle bei Kurbeiträgen, Kurtaxen und Fremdenverkehrsbeiträgen. Deshalb hatte man sich bereits im Spitzengespräch zum kommunalen Finanzausgleich am 7. Juli 2021 auf diese Unterstützungsleistung geeinigt.

Die Verteilkriterien und das Verfahren wurden in Anlehnung an das letztjährige Verfahren und in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden festgelegt. Demnach werden 8 Millionen Euro für den Ausgleich von Mindereinnahmen bei Kurbeiträgen und Kurtaxen und 2 Millionen Euro für den Ausgleich von Ausfällen bei den Fremdenverkehrsbeiträgen verwendet. Auf besonderen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wurde der Schwerpunkt auf die Kurorte gelegt. „Denn bei den Kurbeiträgen und Kurtaxen haben sich die die Auswirkungen der Pandemie durch das Fernbleiben der Übernachtungsgäste unmittelbar und sofort niedergeschlagen“, so Füracker.

Das Landesamt für Statistik hat die Berechnungen der pauschalen Zuweisungen für Kur- und Fremdenverkehrsorte inzwischen abgeschlossen, sodass die Mittel am 30. Juni 2022 ausgezahlt werden können. Danach ergeben sich im Jahr 2021 Ausfälle in Höhe von insgesamt knapp 27 Millionen Euro. Mit den bereit gestellten 10 Millionen Euro wird ein erheblicher Beitrag zur Kompensation dieser Ausfälle und finanziellen Stärkung unserer Kur- und Fremdenverkehrsorte geleistet.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
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