Organisation
Die Aufgaben des Finanzressorts, für die weder das Bayerische Landesamt für 
Steuern und die Finanzämter als Steuerbehörden zuständig sind, noch 
spezialisierte Verwaltungen oder Staatsbetriebe wie die Immobilien Freistaat 
Bayern, die Schlösser- und Seenverwaltung, die Lotterie- und Spielbankverwaltung oder das 
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung etc. eingerichtet wurden, werden vom 
Landesamt für Finanzen wahrgenommen. Das Landesamt für Finanzen ist die 
Landeszentralbehörde der allgemeinen Staatsfinanzverwaltung.
Zu seinen Aufgaben zählt die Wahrnehmung der Rechtsangelegenheiten des 
Staates vor allem in zivil- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen und die 
Verwaltung des beweglichen Vermögens einschließlich der Abwicklung von 
Nachlässen, die - zumeist mangels anderer Erben, seltener aufgrund 
testamentarischer Verfügung - dem Fiskus zufallen. Auch der weit überwiegende 
Teil des Zahlungsverkehrs wird hier abgewickelt.
Das Landesamt für Finanzen nimmt für den Freistaat Bayern aber auch 
zahlreiche Aufgaben in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber wahr. Eine seiner 
zentralen Aufgaben ist die gebündelte Bewältigung von Bezüge- und 
Beihilfeabrechnung sowie Dienstunfall- und Wohnungsfürsorge für alle 
Beschäftigten des Freistaats Bayern einschließlich der Ruhestandsversorgung.
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