Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 106
München, 13.04.2023

FÜRACKER UND HUML: BARGELD-OBERGRENZE IST DIREKTER EINGRIFF IN FREIHEITSRECHTE
EU-Parlament fordert Bargeld-Limit von nur mehr 7.000 Euro // Einstieg in schleichende Abschaffung von Bargeld

„Unsere Befürchtungen haben sich bestätigt: Die Mitgliedstaaten haben dem Vorschlag einer EU-weiten Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro erst vor kurzem zugestimmt, jetzt fordert das Europaparlament eine noch niedrigere Grenze von 7.000 Euro. Ein weiteres Indiz dafür, dass die schleichende Abschaffung des Bargelds weiter Fahrt aufnimmt. Bayern ist gegen eine allgemeine Bargeld-Obergrenze. Bargeld ist geprägte Freiheit: Es ist schnell, direkt und greifbar, schützt die Privatsphäre und ist unabhängig von technischer Infrastruktur. Auch Bayern setzt sich für eine Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ein, gerade die zunehmende Cyberkriminalität zeigt aber, wie vielfältig die Möglichkeiten für kriminelles Handeln auch gänzlich ohne Bargeld sind. Eine generelle Begrenzung der Bargeldnutzung ist völlig unverhältnismäßig und beschneidet die Menschen in ihren Freiheitsrechten. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie sie bezahlen möchten!“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker. „Wenn es dem Bundesfinanzminister wirklich ernst ist mit seinen öffentlichen Bekenntnissen pro Bargeld, dann muss er sich gegen seine Kabinettskollegin Faeser durchsetzen und sich bei den kommenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament klar gegen die Bargeldobergrenze stellen.“

Bayerns Europaministerin Melanie Huml: „Bargeld hat nicht nur in Bayern sondern in ganz Deutschland traditionell einen hohen Stellenwert. Bayern setzt sich deshalb seit Jahren vehement gegen eine Bargeldobergrenze und eine schleichende Bargeldabschaffung ein. Für fast jeden bargeldlosen Bezahlvorgang zahlt der Händler an die Bank Transaktionsgebühren, die er in seine Produkte einpreisen wird. Das führt zu versteckten Preissteigerungen. Schon jetzt gilt in Deutschland ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Eine weitere Verschärfung lehnen wir ab. Ich werde im weiteren EU-Gesetzgebungsverfahren dafür kämpfen, dass die Bargeldobergrenze möglichst hoch eingezogen wird.

Hintergrund
Die EU-Staaten haben sich bereits Anfang Dezember 2022 im Rat der EU auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2021 auf eine neue Geldwäschebekämpfungsverordnung geeinigt. Sie sieht unter anderem eine EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen im Geschäftsverkehr vor, wobei niedrigere nationale Limits zulässig wären. Zudem soll bereits drei Jahre nach Geltungsbeginn der Verordnung überprüft werden, ob eine Herabsetzung der Barzahlungsobergrenze notwendig und verhältnismäßig ist.

Deutschland hat sich bei der Abstimmung im Rat wegen unterschiedlicher Positionen innerhalb der Bundesregierung enthalten. Die zuständigen Fachausschüsse des EU-Parlaments haben sich Ende März 2023 positioniert und beabsichtigen, mit der Forderung nach einer noch niedrigeren Barzahlungsobergrenze von 7.000 Euro in die abschließenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und der Kommission zu gehen.

Die Bayerische Staatsregierung hat eine allgemeine Barzahlungsobergrenze stets abgelehnt.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de