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Pressemitteilung Nr. 091
München, 30.03.2023

FÜRACKER: FÖRDERUNG FÜR DIGITALE, REGIONALE HEIMATPROJEKTE WIRD VERLÄNGERT
Antragsberechtigung ausgeweitet // Förderung künftig auch für kleinere Projekte // Seit Start im Jahr 2021 3,7 Millionen Euro Förderung bewilligt

„Die Digitalisierung bietet große Chancen Heimat zu erleben und zu gestalten. Unsere Förderung für innovative und fachübergreifende Heimatprojekte mit Schwerpunkt Digitalisierung unterstützt die bayerischen Regionen dabei optimal. Seit Inkrafttreten 2021 haben wir bereits 13 Projekte mit insgesamt 3,7 Millionen Euro gefördert, weitere Projekte sind in Vorbereitung. Aufgrund der großen Nachfrage verlängern wir die erfolgreiche Förderung bis zum 31. Dezember 2026, erweitern den Kreis der Antragsberechtigten und senken die Bagatellgrenze ab. Damit öffnen wir unser Förderprogramm zum Beispiel auch für Akteure wie Sozialunternehmen oder kleinere Projekte“, teilt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. „Die Akteure vor Ort haben viele kreative Ideen, wie sie ihre Heimat mit digitalen Ansätzen in der Regionalentwicklung voranbringen können – hierbei möchten wir sie bestmöglich unterstützen“, so Füracker.

Die geförderten Projekte tragen dazu bei, Regionen beispielsweise mit Hilfe von Apps zielgruppengerecht aufbereitet zu erleben und zu erkunden. Auch regionale Besonderheiten können so digital dokumentiert und präsentiert werden. Die Projekte leisten zudem einen digitalen Beitrag zur Daseinsvorsorge, beispielsweise durch die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe oder ein digitales Innenentwicklungsmanagement. Viele weitere Projektideen sind möglich.

Ursprünglich wäre die Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie Ende 2023 ausgelaufen. Mit der Verlängerung der Förderrichtlinie zum 1. April 2023 wird die Bagatellgrenze für Antragsteller wie Vereine oder Stiftungen auf 10.000 Euro abgesenkt. So können auch kleinere digitale Heimatprojekte, die ebenso einen wertvollen Beitrag zur Gestaltung der eigenen Heimat leisten, von der Förderung profitieren. Zudem können ab 1. April 2023 steuerbegünstigte Unternehmergesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung eine Förderung nach der Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie beantragen. Neben den neuen Antragsberechtigten richtet sich die Förderung weiterhin insbesondere an Bezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, an Vereine und Stiftungen. Die maximale Förderung pro Projekt beträgt wie bislang 300.000 Euro bei Fördersätzen von bis zu 90 Prozent. Auf diese Weise werden insbesondere die ländlichen Räume in Bayern gestärkt und Kooperationen über Gemeinde- oder Landkreisgrenzen hinweg belohnt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm unter www.regionen.bayern.de.

Weiterführende Links:


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460 und 2367
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de