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Pressemitteilung Nr. 425
München, 22.12.2022

FÜRACKER: BAYERN ZIEHT FÜR HÖHERE FREIBETRÄGE VOR BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Anhebung der persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge dringend geboten // Staatsregierung stellt Antrag auf abstrakte Normenkontrolle

„Eine deutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer-Freibeträge ist längst überfällig – Bayern fordert dies bereits seit Jahren! Wir kämpfen aber nicht nur für den Hauseigentümer, der sein Eigenheim erarbeitet und erspart hat, sondern auch für viele Mieterinnen und Mieter: Die teils massive Grundstückspreisentwicklung stellt Erben von Wohngrundstücken vor finanzielle Schwierigkeiten und wirkt sich so negativ auf den Mietwohnungsmarkt aus. Seit Jahren versuchen wir Bund und Länder davon zu überzeugen, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht! Laut Bundesverfassungsgericht müssen sich die Erbschaftsteuer-Freibeträge an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser orientieren. Die Werte sind seit 2009 drastisch gestiegen, die Freibeträge aber nicht. Diese Entwicklung spiegelt auch das Steueraufkommen wider: Allein in Bayern hat sich das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt. Bayern lehnt eine solche ‚Steuererhöhung durch die Hintertür‘ strikt ab. Bayern wird daher klagen: Für höhere Freibeträge und eine regionalisierte Erbschaftsteuer!“, so Bayerns Finanzminister Albert Füracker.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundesgesetzgeber in einer Entscheidung aus dem Jahr 1995 verpflichtet, sich bei den Freibeträgen an den Werten durchschnittlicher Einfamilienhäuser zu orientieren. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind seit 2009 unverändert. In den letzten 13 Jahren sind jedoch die Preise für Immobilien in weiten Teilen Bayerns deutlich gestiegen, haben sich teils verdoppelt oder verdreifacht. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer haben somit einen großen Teil ihrer Entlastungswirkung eingebüßt. Eine Erhöhung und Regionalisierung der Freibeträge auf politischem bzw. gesetzgeberischem Weg sind bis zuletzt an der Bundesregierung und anderen Ländern gescheitert – zuletzt ein Antrag Bayerns im Bundesratsplenum am 16. Dezember 2022. Die Bayerische Staatsregierung hat daher am 20. Dezember 2022 beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle betreffend die Regelungen des Erbschaftsteuergesetzes zu stellen.

Das Aufkommen Bayerns aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer betrug 2009 noch knapp 1 Milliarde Euro und lag, insbesondere aufgrund der massiven Preisentwicklungen im Immobilienbereich, 2021 bei über 2,5 Milliarden Euro.


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