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Pressemitteilung Nr. 369
München, 20.11.2022

FÜRACKER: ERBSCHAFTSTEUER-FREIBETRÄGE MÜSSEN ENDLICH ERHÖHT WERDEN!
Bayern fordert höhere Freibeträge bei Schenkung- & Erbschaftsteuer

„Die Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer müssen endlich angehoben werden! Dies gelte ganz grundsätzlich, aber gerade auch aufgrund der stark unterschiedlichen Entwicklung der Immobilienpreise in Deutschland. Seit vielen Jahren kämpft Bayern für eine Erhöhung und Regionalisierung der Erbschaftsteuer-Freibeträge, um zielgerichtet agieren zu können. Die aktuell geltenden Freibeträge wurden seit 2009 nicht mehr angepasst und haben dadurch ihre Entlastungswirkung in erheblichem Umfang verloren. Die Erbschaftsteuer steht in voller Höhe den Ländern zu – daher sollten die Länder auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

„Die teils massive Grundstückspreisentwicklung zieht auch negative Konsequenzen für den Mietwohnungsmarkt nach sich, denn sie stellt Erben von Wohngrundstücken vor finanzielle Schwierigkeiten. Höhere Freibeträge sind jetzt ein einfaches Mittel, um alle Betroffenen schnell zu entlasten – das ist wichtiger als die Debatte über neue Bewertungskriterien. Ich habe mich bereits direkt an Bundesfinanzminister Lindner gewandt und gefordert, diese erforderlichen Entlastungen endlich anzupacken! Leider lehnt der Bund dies nach wie vor ab und verkennt den dringenden Handlungsbedarf. Wir werden uns weiter vehement für eine Reform der Erbschaftsteuer auf Bundesebene einsetzen. Bayern bleibt dran!“, ergänzt Füracker.

Die persönlichen Freibeträge der Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten seit 13 Jahren unverändert. Aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise und der Inflation ist bereits unabhängig von den im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehenen Änderungen bei der Grundstücksbewertung ihre Entlastungswirkung kaum mehr vorhanden. Mit Anpassung der Grundbesitzbewertung an die tatsächlichen Entwicklungen steigt die Bewertung von Immobilien ab dem neuen Jahr nun in vielen Städten und Gemeinden nochmal zusätzlich.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Erbschaftsteuer sind bundesgesetzlich geregelt. Änderungen müssen deshalb vom Bundestag und der Ländermehrheit beschlossen werden. Bayern setzt sich seit längerem auf Bundesebene für Verbesserungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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