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Pressemitteilung Nr. 357
München, 13.11.2022

FÜRACKER: KEINE BESCHRÄNKUNG BEI BARGELDNUTZUNG!
Bürgerinnen und Bürger sollen Bargeld weiter frei nutzen können

Zu den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, eine Bargeldobergrenze einzuführen, stellt Finanzminister Albert Füracker klar: „Zahlungen mit Bargeld sind schnell, greifbar, unabhängig von technischer Infrastruktur und schützen die Privatsphäre! Die Bürgerinnen und Bürger sollen selbst entscheiden können, wie sie bezahlen möchten. Als Eingriff in diese Wahlfreiheit sind Beschränkungen der Bargeldnutzung strikt abzulehnen. Der Zwang zu digitalem Bezahlen führt nicht automatisch zu weniger Kriminalität – das zeigt sich auch an der Cyberkriminalität, die im Zweifel gänzlich ohne Bargeld auskommt. Pauschal etwas zu verbieten ist wenig kreativ – für eine effektive Bekämpfung der Kriminalität sind zielgenaue Maßnahmen gefragt. Eine generelle Begrenzung der Bargeldnutzung ist jedenfalls völlig unverhältnismäßig.“

Bundesinnenministerin Faeser fordert die Einführung einer europaweiten Bargeldobergrenze. Obwohl einige EU-Staaten Barzahlungsobergrenzen eingeführt haben, fehlen bisher fundierte Nachweise, dass dadurch organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung signifikant reduziert oder gar beseitigt werden können.


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