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Pressemitteilung Nr. 299
München, 06.10.2022

FÜRACKER: ERLEICHTERUNGEN BEI STEUERZAHLUNGEN!
Bayern beschließt mit Bund und Ländern Entlastungen

„Die hohen Energiekosten belasten sowohl die Menschen aber auch unsere Unternehmen aktuell sehr. Die bayerischen Finanzämter werden diese besondere Situation angemessen berücksichtigen und bei Anfragen zu Stundungen oder bei der Herabsetzung von Vorauszahlungen mit Augenmaß handeln“, erklärt Bayerns Finanzminister Albert Füracker anlässlich der von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Maßnahmen. „So können wir die benötigte Liquidität gerade auch bei den bayerischen Unternehmen und Selbständigen belassen“, sagt Füracker.

Die Möglichkeiten der Finanzämter erstrecken sich über Stundungen bis hin zu Herabsetzung von Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen und Vollstreckungsaufschub. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann im Einzelfall ebenfalls verzichtet werden. Bis zum 31. März 2023 werden die Finanzämter bei von der Energiekrise erheblich Betroffenen keine allzu strengen Anforderungen stellen. Details hierzu teilt gerne das jeweils zuständige Finanzamt mit.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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