Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 206-22
München, 29.06.2022

FÜRACKER: LANDWIRTE DÜRFEN NICHT WIEDER VERLIERER NEUER AMPEL-GESETZE WERDEN
Kompensation für Absenkung der Umsatzsteuerpauschale nötig // Möglichkeiten für Entlastungen endlich anpacken

„Die Umsatzsteuerpauschale ist eine bewährte und vor allem unbürokratische Regelung – wird aber für viele betroffene Betriebe und Landwirte immer unattraktiver. Durch eine erneute Absenkung der Umsatzsteuerpauschale werden Landwirtinnen und Landwirte bei den aktuell so zahlreichen Herausforderungen, wie den drastisch gestiegenen Produktionskosten, zusätzlich belastet. Bereits die Reduzierung zum Jahresbeginn 2022 hat unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe hart getroffen. Es kann daher nicht sein, dass die Ampel-Koalition mit zweierlei Maß misst – EU-Vorgaben zu Lasten der Landwirtschaft werden zeitnah umgesetzt, nach EU-Recht mögliche Entlastungen aber erst gar nicht aufgegriffen. Der Bund muss hier schnell aktiv werden: Landwirtinnen und Landwirte müssen zielgenau an anderer Stelle entlastet werden – vor allem im Energiebereich. Durch eine substanzielle Erhöhung der Agrardieselvergütung muss dringend die Energiesteuerbelastung bis zum EU-Mindestsatz abgesenkt werden. Bayern fordert zudem den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung und den Einkommensteuer-Freibetrag für Land- und Forstwirte endlich zu erhöhen. Wir müssen unsere Land- und Forstwirte nachhaltig unterstützen!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die Bundesregierung beabsichtigt, den umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatz für landwirtschaftliche Betriebe ab 2023 von bisher 9,5 Prozent weiter auf 9,0 Prozent abzusenken. Die aktuelle wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft ist von hohem Preisdruck und stark gestiegenen Kosten geprägt. „Vor allem unsere kleineren und mittelständischen Betriebe spüren jede Zusatzbelastung besonders“, ergänzt Füracker.

Ergänzende Informationen:
• Es wird erwartet, dass die Bundesregierung demnächst eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg bringen wird. Zum Beginn dieses Jahres wurde der umsatzsteuerliche Pauschalierungssatz bereits von 10,7 Prozent auf 9,5 Prozent gesenkt. So sollten EU-rechtliche Vorgaben definitiv erfüllt, der Fortgang des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens obsolet und große Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland vermieden werden.
• Die Bundesregierung nimmt eine jährliche Überprüfung und ggf. Anpassung des umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatzes für landwirtschaftliche Betriebe vor (§ 24 Absatz 5 UStG). Nach den jüngst bekannt gewordenen Berechnungsergebnissen wird für das Jahr 2023 der Durchschnittssatz 9,0 Prozent betragen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460 und 2367
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de