Beim Aktivieren der Vorlesesoftware werden Inhalte von der Linguatec-Website geladen und dadurch Ihre IP-Adresse an Linguatec übertragen. Ihre Zustimmung zur Datenübertragung können Sie jederzeit widerrufen. Mehr Informationen und eine Möglichkeit zum Widerruf Ihrer Zustimmung zur Datenübertragung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Vorlesesoftware jetzt aktivieren möchten, klicken Sie auf Vorlesesoftware aktivieren.


Wenn Sie möchten, dass die Vorlesesoftware auf dieser Website künftig automatisch aktiviert wird, klicken Sie auf Vorlesesoftware immer aktivieren. Dadurch wird diese Einstellung mithilfe eines Cookies in Ihrem Browser gespeichert.
Die Vorlessesoftware wurde aktiviert. Bevor die Seite vorgelesen werden kann, muss sie einmal aktualisiert werden. Klicken Sie auf Seite aktualisieren, wenn Sie die Seite jetzt aktualisieren möchten.


Achtung: Falls Sie auf dieser Seite bereits Daten in ein Formular eingegeben haben, werden diese beim Aktualisieren gelöscht. Bitte speichern Sie in diesem Fall zuerst Ihre Formulareingaben, bevor Sie die Seite aktualisieren.
Pressemitteilung Nr. 198
München, 23.06.2022

FÜRACKER & BAYAZ: KLARES JA ZUR OECD STEUERREFORM – ABER UMSETZUNG ENTSCHEIDEND
Finanzministerkonferenz begrüßt Vorhaben für neue internationale Steuerordnung // Bei Zwei-Säulen-Modell aber noch viele Fragen offen

Das sogenannte Zwei-Säulen-Projekt der OECD hat zum Ziel, mit einer Mindestbesteuerung den Steuersenkungswettbewerb einzudämmen. Außerdem soll es für eine angemessene Verteilung der Gewinne großer internationaler Konzerne auf die Marktstaaten sorgen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben mit heutigem Beschluss ihre Unterstützung für das Projekt deutlich gemacht. Sie weisen aber auch auf die großen Herausforderungen bei der Umsetzung hin.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Die Finanzministerinnen und Finanzminister unterstützen das Zwei-Säulen-Modell der OECD, teilen aber auch gemeinsame Bedenken. Sowohl bei der geplanten Mindeststeuer als auch der angedachten Neuverteilung der Besteuerungsrechte sind noch viele Fragen offen. Es bedarf sinnvoller Vereinfachungsmöglichkeiten sowie angemessener und unbürokratischer Übergangsregelungen. Es ist unerlässlich, dass die Länder künftig enger eingebunden werden, denn sie müssen die neuen Regelungen vollziehen. Wir brauchen vor allem eine solide Folgenabschätzung. Es darf jedenfalls nicht dazu kommen, dass durch die Neuregelungen Länder und Kommunen in ihren Haushalten Steuerausfälle hinnehmen müssen und damit zu den Verlierern des Projekts werden.“

Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Das Zwei-Säulen-Modell ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit. Durch den globalen Mindeststeuersatz wird aggressivem Steuerdumping ein Riegel vorgeschoben. Auch große international tätige Konzerne müssen zukünftig einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Ich hoffe, dass Ungarn seine Blockade aufgibt und wir zügig mit der nationalen Umsetzung beginnen können. Für den Vollzug sind die Länder zuständig. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern notwendig, um offene Fragen frühzeitig zu klären und die großen Herausforderungen in der Umsetzung zu meistern. Diese enge Abstimmung haben wir heute vom Bund eingefordert.“

Bereits jetzt zeigt sich deutlich, dass die Umsetzung beider Säulen eine enorme Herausforderung für die Steuerverwaltung wie auch die Unternehmen darstellen wird. Aufgrund des erneuten Scheiterns einer politischen Einigung zur einheitlichen europaweiten Umsetzung der Mindestbesteuerung im EU-Ministerrat am 17. Juni 2022 sind zahlreiche wichtige Punkte weiter unklar. Dies haben die Ministerinnen und Minister heute mit ihrem einvernehmlich gefassten Beschluss im Rahmen der Finanzministerkonferenz an den Bund adressiert.

Hintergrundinformationen:
Am 8. Oktober 2021 haben sich 137 Staaten auf Ebene der OECD auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt. Diese sieht eine Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent sowie die Verteilung der Gewinne besonders großer international tätiger Konzerne auf die Marktstaaten vor. Zur Umsetzung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung innerhalb der EU hat die EU-Kommission am 22. Dezember 2021 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der zuletzt durch die fehlende Zustimmung Ungarns die erforderliche Einstimmigkeit im EU-Ministerrat nicht erreichen konnte.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460 und 2367
Telefax: 089 2809327
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de