Unser Webanalyse-Tool Matomo verwendet Cookies.
Mit diesen Cookies können
wir die Nutzung unserer Webseite analysieren und beispielsweise ermitteln, wie
häufig und in welcher Reihenfolge unsere Seiten besucht werden. Sie bleiben
dabei als Nutzer anonym.
Es werden keine Daten an Server übermittelt, die
außerhalb der Kontrolle der bayerischen Verwaltung liegen.
Die Cookies werden nach 2 Jahren automatisch gelöscht.
Dieser Cookie speichert die Information,
dass dieser Datenschutzhinweis in Ihrem Browser bereits angezeigt wurde
und auf den folgenden Seiten nicht erneut angezeigt werden muss.
Es werden keine Daten an andere Server übermittelt.
Der Cookie wird nach 2 Jahren automatisch gelöscht.
Wenn Sie diese Einstellungen später noch einmal ändern möchten, gehen Sie zu unserer Datenschutzerklärung und passen Sie die Einstellungen an.
Die Finanzämter in Bayern behalten ihre gute Tradition bei: Auch in diesem Jahr wird der ‚Weihnachtsfrieden‘ gewahrt. „Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger sollen in der Weihnachtszeit gerade in diesem besonders schwierigen Jahr nicht mit Maßnahmen belastet werden, die in der Weihnachtszeit als unpassend empfunden werden. Diese bürgerfreundliche Praxis der Steuerverwaltung hat sich bewährt“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker am Montag (7.12.) mit.
Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung sehen vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich Neujahr erneut von Maßnahmen ab, die in der Weihnachtszeit als unangebracht empfunden werden können. Steuerbescheide werden zwar auch während des ‚Weihnachtsfriedens‘ versandt. Die Finanzämter werden aber während dieser Zeit z. B. keine Außenprüfungen beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. „Dieses Entgegenkommen trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei. Es ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung“, so Füracker.