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Der langjährige Einsatz hat sich gelohnt: Der Koalitionsausschuss auf Bundesebene hat die Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants von 19 auf 7 Prozent vereinbart. „Dies ist ein großer Verhandlungserfolg von Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die mit am stärksten unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden“, kommentierte Finanz- und Heimatminister Füracker den Beschluss.
Bayern ist das Tourismusland Nummer 1 in Deutschland; der Gastronomie wie auch der Hotellerie kommt eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu. Deswegen ist dieser Beschluss ein entscheidender Schritt um den Wettbewerbsfaktor für die bayerischen Hoteliers und Wirte auch zur österreichischen Grenze hin zu erhalten.
Füracker: „Zusätzliche Liquidität gibt es auch im Bereich der Verlustverrechnung!“ So können Unternehmen entsprechend der bayerischen Forderung nun auch bei zu erwartenden Verlusten 2020 die Herabsetzung von Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen 2019 beantragen. Damit können zu erwartende Verluste deutlich früher als bisher geltend gemacht werden.