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„Den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus muss entschlossen und mit aller Kraft entgegengetreten werden. Die gemeinnützigen Einrichtungen stellen eine unverzichtbare Stütze unserer Gesellschaft dar. Diese Körperschaften leisten nicht zuletzt mit ihren Behindertenwerkstätten, Altenpflege-, Reha- und Betreuungseinrichtungen, Schullandheimen und Vereinen einen wichtigen Dienst - und das oft ehrenamtlich. Eine finanzielle Schieflage oder gar die Schließung von Einrichtungen wollen wir dringend verhindern. Daher setzen wir uns auf Bundesebene für zeitlich befristete steuerliche Erleichterungen im Gemeinnützigkeitssektor ein“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. Zudem sollen auch besondere Spendensammelaktionen von gemeinnützigen Körperschaften, wie Sport- oder Musikvereinen, ausnahmsweise während der Corona-Krise zeitlich befristet ermöglicht werden, ohne dass diesen dadurch steuerliche Nachteile entstehen. Bisher dürfen Spenden von gemeinnützigen Körperschaften nur im Rahmen ihrer eigenen Satzungszwecke, bei Sportvereinen beispielsweise zur Förderung des Sports, eingeworben werden. Für satzungsfremde Zwecke, wie etwa zur Unterstützung von gemeinnützigen Krankenhäusern oder mildtätigen Organisationen, ist dies nicht zulässig.
Die bisher getroffenen steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, wie Steuerstundungen und Herabsetzung von Vorauszahlungen, helfen den Unternehmen in der Wirtschaft. „Sie bleiben leider aufgrund von Steuerbefreiungen im Gemeinnützigkeitssektor zum Großteil aber leider wirkungslos. Hier muss Abhilfe geschaffen werden“, betont Füracker.