Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie - Hinweise zur Antragstellung
Antragsverfahren
1. Schritt: Bitte senden Sie zur grundsätzlichen Abschätzung der
Förderfähigkeit zunächst eine Projektskizze per E-Mail an das Finanz- und
Heimatministerium, regionen(at)stmfh.bayern.de. Die Projektbeschreibung kann
formlos oder auf der Grundlage des Antragsformulars
erfolgen. Daraus sollten insbesondere folgende Aspekte hervorgehen:
- der innovative Charakter und fachübergreifende Ansatz des Projekts sowie
der Schwerpunkt Digitalisierung,
- die geplanten Umsetzungsmaßnahmen,
- die Organisation der Projektumsetzung (projektumsetzende Stelle,
mögliche Kooperationspartner usw.).
2. Schritt: Nach positiver Ersteinschätzung können Sie mit Unterstützung der
zuständigen Regierung
den Förderantrag ausarbeiten. In einem Beratungsgespräch mit Vertretern des
Ministeriums und der Regierung haben Sie Gelegenheit, Ihr Projekt ausführlich
vorzustellen und etwaige Fragen zur Förderung zu klären.
3. Schritt: Anschließend können Sie Ihren Förderantrag schriftlich bei der
zuständigen Regierung
einreichen.
Erläuterungen zum Antragsformular
Das Antragsformular finden Sie unter den
Informationen und Unterlagen zur Antragstellung.
Zu 2. Antragssteller
- Bitte füllen Sie die Bankverbindung erst im Förderantrag aus.
Zu 3. Ausgangslage und Anlass für Förderbedarf
-
Erläutern Sie bitte die Ausgangslage zu
Projektbeginn in kurzer Form.
-
Bitte begründen Sie die Notwendigkeit des Projekts und der Förderung.
Zu 4. Kurzbeschreibung des Projekts
-
Bitte fassen Sie den Kerninhalt des Projekts in höchstens drei Sätzen oder
wenigen Stichpunkten zusammen.
Zu 6. - 9. Projektbeschreibung
-
Querschnittsbedeutung/fachübergreifender Ansatz: Bitte legen Sie dar, welche
(mindestens zwei) Themenbereiche das Projekt abdeckt. Denkbar sind
beispielsweise: regionale Identität, Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge,
ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit, Integration, Klima.
-
Digitaler Schwerpunkt: Hier ist der Digitalisierungsaspekt des Projekts
darzustellen. Dieser kann z. B. durch eine App, Internetplattform oder durch
die Umsetzung von „smarten“ oder vernetzten Anwendungen realisiert werden. Bei einer
Machbarkeitsstudie ist die Möglichkeit und Perspektive einer Digitalisierung
zwingend zu prüfen.
-
Regionale Identität: Außerdem ist darzustellen, ob und ggf. wie das
Projekt der Stärkung der regionalen Identität dient.
-
Innovationscharakter: Bitte legen Sie dar, worin der innovative Aspekt
(Vorbildcharakter) besteht, d. h. inwieweit das Projekt inhaltlich,
technologisch oder methodisch über bereits bestehende Ansätze im jeweiligen
Themenfeld der räumlichen Entwicklung in Bayern hinausgeht und es dadurch einen
erkennbaren Mehrwert gegenüber bislang vorhanden Ansätzen bietet.
-
Positive Auswirkung auf die Entwicklung Bayerns/überregionale Bedeutung:
Beschreiben Sie bitte, wie das Projekt einen Beitrag zur Förderung und Sicherung
gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern leisten
kann.
-
Falls eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen angedacht ist,
skizzieren Sie bitte die Beiträge der Projektpartner.
Zu 10. Projektzeitplan
-
Folgende Hauptphasen des Projekts
sollten im Zeitplan erkennbar sein:
- Konzeptionsphase
- Umsetzungsphase
- Abschlussphase und Ergebnissicherung.
-
Bitte beachten Sie, dass mit Projektmaßnahmen noch nicht begonnen worden sein
darf.
Zu 11. Projektpersonal
-
Bitte geben Sie den Beschäftigungsanteil des Personals am Projekt und die
Mitarbeitsdauer an.
-
Bitte machen Sie auch Angaben zur beruflichen Qualifikation des
Projektpersonals und zu seiner Einbindung in die Organisationsstruktur des
Zuwendungsempfängers.
-
Stellen Sie darüber hinaus bitte dar, ob für das Projekt neues Personal
eingestellt oder bestehendes Personal für die Projektmitarbeit freigestellt
werden soll. Bei der Verwendung von bestehendem Personal wird eine Erklärung
benötigt, dass der Antragssteller das beantragte Projekt (teilweise) durch
bestehendes Personal und nur unter der Voraussetzung umsetzen möchte, dass
diese Personalkosten staatlich gefördert werden. Diese Erklärung ist dem
Antrag formlos beizufügen (z. B. als Teil des Anschreibens).
Zu 12. Lenkungsgruppe/Projektbeirat
-
Lenkungsgremium:
Vorgesehen ist mindestens eine Sitzung pro Projektjahr unter Teilnahme
mindestens eines Vertreters auf Fachebene des
Finanz- und Heimatministeriums, eines Vertreters der zuständigen Regierung,
Projektbearbeiter und -träger sowie ggf. weiterer am Projekt mitwirkenden
Stellen. Die Einladung und Organisation erfolgt durch den Projektträger, um eine
frühzeitige Terminabstimmung mit dem Ministerium und der
Bewilligungsbehörde wird gebeten.
Zu 13. Erklärungen
-
Die
Subventionserklärung ist als gesondertes Beiblatt dem Antrag beizufügen.
- Zur Personalkostenerklärung vgl. obige Anmerkung
zu Nr. 11.
-
Für die
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung bitte erforderliche Beschlüsse aus den
entsprechenden Gremien (wie Kreistag) zeitlich einplanen und rechtzeitig
in den Sitzungen behandeln.
-
Auf
formlosen, begründeten Antrag hin ist im Einzelfall die Bewilligung eines
vorzeitigen Maßnahmenbeginns für vorbereitende Arbeitsschritte möglich,
wenn das Vorhaben aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen
Aufschub duldet. Ein Anspruch auf eine Förderung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Erläuterungen zu den Antragsanlagen
Die Antragsanlagen finden Sie unter den
Informationen und Unterlagen zur Antragstellung.
Zum Finanzierungsplan
-
Die zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben im Projekt müssen
grundsätzlich mehr als 25 000 Euro betragen.
-
Die Angaben zu den Gesamtkosten
sind verbindlich.
- Der Fördersatz beträgt
zwischen 50 % und 90 % und setzt sich zusammen aus dem Basisfördersatz (50 %)
und ggf. Zuschlägen:
- Liegt der räumliche Wirkungskreis
des beantragten Projekts mehrheitlich im ländlichen Raum und/oder im Raum mit
besonderem Handlungsbedarf (RmbH), erhöht sich der Fördersatz um jeweils 15
Prozentpunkte. Informationen hierzu finden sich im
Landesentwicklungsprogramm Bayern oder können bei der Bewilligungsbehörde erfragt
werden.
- Handelt es sich um ein interregionales oder interkommunales Projekt, erhöht sich
der Fördersatz um 10 Prozentpunkte.
Zur Übersicht Evaluation
-
Die
hier angegebenen Projektziele sollen mit denen aus Nr. 6 des Antragsformulars
übereinstimmen, können jedoch auf kurze, prägnante Stichpunkte verkürzt werden.
-
Indikatoren sollten klar nachprüfbare
Zielvorgaben sein, an denen sich das Erreichen der gesteckten Projektziele
und der Beitrag zu den Zielen des Förderprogrammes gemäß
Nr. 1 HDRFöR eindeutig
bemessen lassen. Indikatoren, die lediglich die Maßnahmendurchführung messen,
sind dazu in der Regel nicht geeignet. Einige wenige, aber aussagekräftige
Indikatoren reichen aus.
Weitere Hinweise zur Förderabwicklung
-
Sachstandsberichte:
Grundlage für Mittelauszahlung innerhalb des Projektzeitraums; unabhängig von
einem Antrag auf Mittelauszahlung ist pro Projekthalbjahr ein Bericht
einschließlich Übersicht Evaluation mit aktuellen Angaben zum Projektfortschritt
der Bewilligungsbehörde und dem Staatsministerium vorzulegen. Sachstandsberichte
enthalten regelmäßig Aussagen über die im Berichtszeitraum angefallenen
Aktivitäten einschließlich Zwischenergebnissen, einen Abgleich des jeweiligen
Sachstandes mit Antrag und Förderbescheid, einen Ausblick auf die nächsten
Projektschritte sowie ggf. ergänzende Unterlagen wie Presseberichte,
Belegexemplare usw. Etwaige weitere inhaltliche Vorgaben der Bewilligungsbehörde
sind zu berücksichtigen.
-
Thematischer Abschlussbericht:
Grundlage für abschließende Auszahlung der Fördermittel; Bericht über
Tätigkeiten während des Projektzeitraums, Darlegung der Ergebnisse, Bewertung
der Zielerreichung unter Bezug auf Evaluierungsindikatoren.
-
Abschlussveranstaltung: In der Regel ist für
Projekte eine Abschlussveranstaltung vorzusehen, in der die Ergebnisse des
Projektes unter Beteiligung der Bewilligungsbehörde und des Staatsministeriums
öffentlichkeitswirksam präsentiert werden.
-
Verwendungsnachweis
inklusive Nachweis über bezahlte Rechnungen und Ausgaben sowie Bestätigung über
die Einhaltung von Vergabebedingungen.
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