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Heimat-Digital-Regional-Förderrichtlinie - Hinweise zur Antragstellung
2-stufiges Verfahren mit Projektskizze und
Förderantrag:
Antragstellung zur Förderung der
Vorbereitung und Umsetzung von Heimatprojekten mit Digitalisierungsschwerpunkt
1. Schritt: Bitte senden Sie die
Projektskizze per E-Mail an das
Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat,
regionen@stmfh.bayern.de,
zur Vorprüfung.
2. Schritt: Nach positiver Rückmeldung reichen Sie
bitte den späteren Förderantrag
schriftlich bei der
zuständigen Regierung ein.
Beim Ausfüllen der Projektskizze/des
Förderantrages ist zu beachten:
Zu 2. Antragssteller
Bitte Bankverbindung erst im
Förderantrag ausfüllen.
Zu 3. Ausgangslage und Anlass für Förderbedarf
Erläutern Sie die Ausgangslage zu
Projektbeginn in kurzer Form.
Begründen Sie die Notwendigkeit des Projekts und der Förderung.
Zu 4. Kurzbeschreibung des Projekts
Bitte fassen Sie den Kerninhalt des Projekts in höchstens drei Sätzen oder
wenigen Stichpunkten zusammen.
Zu 6. - 9. Projektbeschreibung
Querschnittsbedeutung/fachübergreifender Ansatz: Bitte legen Sie dar, welche Themenbereiche (z. B.
regionale Identität, Demografie, ärztliche Versorgung, ÖPNV, Barrierefreiheit,
Kultur/Heimatkultur, Daseinsvorsorge, Integration, Klima) abgedeckt werden -
bitte beachten: mindestens zwei Themenbereiche müssen abgedeckt werden.
Digitaler Schwerpunkt: Hier ist der Digitalisierungsaspekt des Projekts
darzustellen. Dieser kann z. B. durch eine App, Internetplattform oder durch
Umsetzung von „smarten“ oder vernetzten Anwendungen realisiert werden. Bei einer
Machbarkeitsstudie ist die Möglichkeit und Perspektive einer Digitalisierung
zwingend zu prüfen.
Regionale Identität: Außerdem ist darzustellen, ob und ggf. wie das
Projekt der Stärkung der regionalen Identität dient.
Innovationscharakter:
Bitte
legen Sie dar, worin der innovative Aspekt (neuartiger Modellcharakter) besteht,
insbesondere welche Alleinstellungsmerkmale das Projekt auszeichnen, inwieweit
das Projekt sowohl in der antragsstellenden Region oder in anderen Regionen
Bayerns über bestehende Ansätze der Regionalentwicklung hinausgeht und inwieweit
das Projekt Vorbildcharakter für andere Regionen haben kann.
Positive Auswirkung auf die Entwicklung Bayerns/überregionale Bedeutung:
Das Projekt muss einen Beitrag zur Förderung und Sicherung gleichwertiger
Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern leisten können.
Ist eine
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen angedacht? Bitte Beiträge der
Projektpartner skizzieren.
Zu 10. Projektzeitplan
Struktur: Hauptphasen des Projekts
sollten im Zeitplan erkennbar sein:
Konzeptionsphase
Umsetzungsphase
Abschlussphase und Ergebnissicherung.
Wichtig:
Mit Projektmaßnahmen darf noch nicht begonnen worden sein!
Zu 11. Projektpersonal
Bitte
berufliche Qualifikation des
Projektpersonals darstellen.
Soll
Personal eingestellt werden oder wird
bestehendes Personal für die Projektmitarbeit freigestellt? Bei bestehendem
Personal wird zusätzlich eine Erklärung benötigt, dass der Antragssteller das
beantragten Projekte (teilweise) durch bestehendes Personal und nur unter der
Voraussetzung umsetzen möchte, dass diese Personalkosten staatlich gefördert
werden. Diese Erklärung ist dem Antrag formlos beizufügen. Bitte geben Sie den
Beschäftigungsanteil des Personals am
Projekt und Mitarbeitsdauer an.
Wie ist
das Personal in die Organisationsstruktur
eingebunden?
Zu 12. Lenkungsgruppe/Projektbeirat
Lenkungsgremium:
Vorgesehen ist mindestens eine Sitzung pro Projektjahr unter Teilnahme
mindestens eines Vertreters auf Fachebene des Bayerischen Staatsministeriums der
Finanzen und für Heimat, eines Vertreters der zuständigen Regierung,
Projektbearbeiter und -träger sowie ggf. weiterer am Projekt mitwirkenden
Stellen. Die Einladung und Organisation erfolgt durch den Projektträger, um eine
frühzeitige Terminabstimmung mit dem Staatsministerium und der
Bewilligungsbehörde wird gebeten.
Zu 13. Erklärungen
Die
Subventionserklärung ist als gesondertes Beiblatt dem Antrag beizufügen.
Zur Personalkostenerklärung vgl. obige Anmerkung
zu Nr. 11.
Für die
Sicherstellung der Gesamtfinanzierung erforderliche Beschlüsse aus den
entsprechenden Gremien (wie Kreistag) bitte zeitlich einplanen und rechtzeitig
in den Sitzungen behandeln.
Auf
formlosen, begründeten Antrag hin ist im Einzelfall die Bewilligung eines
vorzeitigen Maßnahmenbeginns für vorbereitende Arbeitsschritte möglich,
wenn das Vorhaben aus sachlichen oder wirtschaftlichen Gründen keinen
Aufschub duldet. Ein Anspruch auf eine Förderung kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Zur Unterschrift
(erst im Förderantrag erforderlich)
Datum
des Projektantrages, Unterschrift (zeichnungsbefugte Person, z. B. Vorsitzender,
Landrat), ggf. Stempel
Zum Finanzierungsplan
Zuwendungsfähige
Gesamtausgaben im Projekt müssen
grundsätzlich mehr als 25.000 Euro betragen.
Wichtig: Die Angaben zu den Gesamtkosten
sind verbindlich.
Fördersatz:
Der Fördersatz beträgt
zwischen 50 % und 90 % und setzt sich zusammen aus dem Basisfördersatz (50 %)
und ggf. Zuschlägen:
Liegt der räumliche Wirkungskreis
des beantragten Projekts mehrheitlich im ländlichen Raum und/oder im Raum mit
besonderem Handlungsbedarf (RmbH), erhöht sich der Fördersatz um jeweils 15
Prozentpunkte. Informationen hierzu finden sich im
Landesentwicklungsprogramm Bayern oder können bei der Bewilligungsbehörde erfragt
werden.
Handelt es sich um ein interregionales oder interkommunales Projekt, erhöht sich
der Fördersatz um 10 Prozentpunkte.
Zur Übersicht Evaluation
Die
hier angegebenen Projektziele sollen mit denen aus Nr. 6 des Antragsformulars
übereinstimmen, können jedoch auf kurze, prägnante Stichpunkte verkürzt werden.
Indikatoren sollten klar nachprüfbare
Zielvorgaben sein, an denen sich das Erreichen der gesteckten Projektziele
und der Beitrag zu den Zielen des Förderprogrammes (Nr. 1 HDRFöR) eindeutig
bemessen lassen. Indikatoren, die lediglich die Maßnahmendurchführung messen,
sind dazu in der Regel nicht geeignet. Einige wenige, aber aussagekräftige
Indikatoren reichen aus.
Weitere
Hinweise
zur Förderabwicklung:
Sachstandsberichte:
Grundlage für Mittelauszahlung innerhalb des Projektzeitraums; unabhängig von
einem Antrag auf Mittelauszahlung ist pro Projekthalbjahr ein Bericht
einschließlich Übersicht Evaluation mit aktuellen Angaben zum Projektfortschritt
der Bewilligungsbehörde und dem Staatsministerium vorzulegen. Sachstandsberichte
enthalten regelmäßig Aussagen über die im Berichtszeitraum angefallenen
Aktivitäten einschließlich Zwischenergebnissen, einen Abgleich des jeweiligen
Sachstandes mit Antrag und Förderbescheid, einen Ausblick auf die nächsten
Projektschritte sowie ggf. ergänzende Unterlagen wie Presseberichte,
Belegexemplare usw. Etwaige weitere inhaltliche Vorgaben der Bewilligungsbehörde
sind zu berücksichtigen.
Thematischer Abschlussbericht:
Grundlage für abschließende Auszahlung der Fördermittel; Bericht über
Tätigkeiten während des Projektzeitraums, Darlegung der Ergebnisse, Bewertung
der Zielerreichung unter Bezug auf Evaluierungsindikatoren.
Abschlussveranstaltung: In der Regel ist für
Projekte eine Abschlussveranstaltung vorzusehen, in der die Ergebnisse des
Projektes unter Beteiligung der Bewilligungsbehörde und des Staatsministeriums
öffentlichkeitswirksam präsentiert werden.
Verwendungsnachweis
inklusive Nachweis über bezahlte Rechnungen und Ausgaben sowie Bestätigung über
die Einhaltung von Vergabebedingungen.