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Pressemitteilung Nr. 307
München, 12.10.2022

FÜRACKER: STEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR RENTNER SICHERN
Bayern fordert jährliche Anpassung des geltenden Renten-Freibetrags an die Rentensteigerungen // Keine weitere kalte Progression bei der Rentenbesteuerung

„Die meisten Rentnerinnen und Rentner treffen die steigenden Energiekosten und die hohe Inflationsrate aktuell besonders hart. Deshalb sind laufende Rentenerhöhungen notwendig. Damit diese Erhöhung auch voll bei den Menschen ankommt, muss auch der Steuerfreibetrag für die Rente angepasst werden – sonst droht mit jeder Rentenerhöhung eine höhere Einkommensteuer. Die Ampel-Regierung muss hier dringend handeln. Die Rentnerinnen und Rentner wurden von der Bundesregierung zunächst schon bei der Energiepreispauschale vergessen – dies darf sich nicht wiederholen. Bayern fordert daher, den Rentenfreibeitrag dynamisch an die Rentensteigerungen anzupassen – nur so wird eine angemessene Besteuerung auch in der Zukunft sichergestellt“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der kommenden Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrats am Donnerstag, den 13. Oktober.

Hintergrundinformationen:
Der Renten-Freibetrag soll berücksichtigen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu anderen Alterssicherungssystemen im Erwerbsleben nur zum Teil steuerlich berücksichtigt werden konnten. Er wird auf der Grundlage der Rentenleistungen im ersten vollen Jahr des Rentenbezugs individuell ermittelt und ändert sich danach nicht mehr für die gesamte Dauer des Rentenbezugs. Durch die insbesondere aktuell sehr hohe Inflation schrumpft der tatsächliche Wert des Renten-Freibetrags für die Menschen zusehends. Es kommt im Ergebnis zu einer immer stärkeren Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner bzw. sie wachsen zunehmend in die Einkommensteuer-Zahlungspflicht hinein – Folge ist eine sogenannte kalte Progression. In seinem Antrag im Finanzausschuss des Bundesrats fordert Bayern deshalb eine jährliche Anpassung des Renten-Freibetrags.



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