Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik.
Sie schaffen sichere Arbeitsplätze, dienen der Wirtschaft als Vorbild und
stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Damit wird dem
Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung
Rechnung getragen, in ganz Bayern gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen
zu fördern und zu sichern.
2015 war Startschuss der größten
Regionalisierung von Behörden und staatlichen Einrichtungen der letzten
Jahrzehnte. Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ beinhaltet die
Verlagerung von über 50 Behörden und staatlichen Einrichtungen mit 3.155
Personen (2.225 Beschäftigte und 930 Studierende) in alle Regierungsbezirke
Bayerns. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt,
die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der
Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert wurden. Konversionsgemeinden
wurden ebenfalls berücksichtigt.
Die Bayerische Staatsregierung hat 2016 die nächste Stufe der Behördenverlagerung gestartet. Das Strukturkonzept „Chancen im ganzen Land“ sieht als weiterer Bestandteil der Heimatstrategie zusätzliche strukturelle Impulse für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Niederbayern mit insgesamt rund 500 Arbeitsplätzen vor. Kernstücke sind die Verlagerung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von München nach Nürnberg sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft nach Ruhstorf a. d. Rott.
Die Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Konzepte und damit an der Stärkung des ländlichen Raumes. In den letzten dreieinhalb Jahren haben 47 Behörden und staatliche Einrichtungen mit 712 Beschäftigten und 430 Studierenden an den neuen Zielorten zu arbeiten begonnen. Dies entspricht bereits 68 % der Verlagerungsprojekte.
Bis Ende 2019 sollen insgesamt 50 Behörden und staatliche Einrichtungen mit rund 1.400 Personen den Dienstbetrieb aufgenommen haben. Damit werden rund 75 % der Projekte mit mehr als 1/3 des gesamten Verlagerungsvolumens vor Ort sein. Zum Abschluss kommen sollen bis Ende 2019 mindestens 14 Projekte mit mehr als 190 Beschäftigten und 430 Studierenden.
Ein besonderes Augenmerk der Staatsregierung liegt auf der sozialverträglichen Gestaltung der Verlagerungen. Es wird daher keine Zwangsversetzungen an die neuen Zielstandorte geben. Das Personalrahmenkonzept enthält ein ganzes Paket an monetären und nicht-monetären Anreizen, um den Umsetzungsprozess für die Beschäftigten und Behörden gleichermaßen zu erleichtern.
Behördenverlagerungen 2015
(PDF, 403 KB)
Personalrahmenkonzept
(PDF, 393 KB)
Ergänzende Informationen
(PDF, 404 KB)
Die Verlagerungen im Rahmen der Heimatstrategie sind ressortverantwortlich durchzuführen. Gleiches gilt für ressorteigene Planungen zur Personalbesetzung. Anfragen und Bewerbungen für die neuen Behörden und Behördenteile bitten wir daher an das fachlich zuständige Staatsministerium zu richten.
Immobilienangebote zur Unterbringung der neuen Behörden bzw. Behördenteile bitten wir an die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) als Dienstleister in Unterbringungsfragen für alle staatlichen Stellen zu richten. Die IMBY wird auf Sie zu kommen, sofern Ihr Angebot für die Unterbringung einer staatlichen Einrichtung in Frage kommt. Mehr Informationen zur IMBY finden Sie im Internet unter www.immobilien.bayern.de.