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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 266
München, 30.09.2026

FÜRACKER: BAYERN FORDERT VOLLSTÄNDIGEN AUSGLEICH DER KALTEN PROGRESSION – EINE FRAGE DER GERECHTIGKEIT
Einkommensteuerreform kommt // Weitere wichtige Maßnahmen müssen folgen

„Lohnerhöhungen müssen bei den Bürgerinnen und Bürgern auch spürbar ankommen. Der vollständige Ausgleich der kalten Progression ist seit vielen Jahre gute und verlässliche Praxis. Es darf nicht sein, dass der Staat von steigenden Löhnen allein durch den progressiven Steuertarif übermäßig profitiert. Der vollständige Ausgleich ist damit eine Frage der Gerechtigkeit und der politischen Glaubwürdigkeit. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sieht dies jedoch nicht vor. Er darf daher nicht das Ende der Diskussion sein – aus bayerischer Sicht besteht noch dringender Handlungsbedarf. Bayern wird sich mit einem Antrag im Finanzausschuss des Bundesrates für einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression einsetzen!“, kündigt Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker an.

„Mit dem aktuellen Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen die Beschlüsse des Koalitionsausschusses auf Bundesebene umgesetzt werden. Insbesondere für Familien sind substanzielle Entlastungen vorgesehen, beispielsweise durch die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten zu entlasten“, so Füracker weiter.

Der Finanzausschuss des Bundesrates wird am 1. Oktober 2026 über den Regierungsentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 beraten. Mit dem Gesetzentwurf werden im Wesentlichen die Vereinbarungen des Koalitionsausschusses vom 1. Juli 2026 umgesetzt – beispielsweise die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags, die Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags sowie die Verschiebung des Spitzensteuersatzes. Diese Maßnahmen werden durch das Vorziehen sowie die Einführung eines zweiten Reichensteuersatzes, die Reduzierung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sowie die Erhöhung des Pauschalsteuersatzes bei Mini-Jobs gegenfinanziert.

Der Gesetzentwurf greift aus bayerischer Sicht nicht weit genug. Bayern wird sich daher im Finanzausschuss des Bundesrates für folgende Verbesserungen aussprechen:
• Der vollständige Ausgleich der kalten Progression ist seit über 10 Jahren gängige Praxis. Dieser Ausgleich ist eine Frage der Gerechtigkeit und sollte wieder im Gesetzesentwurf umgesetzt werden.
• Die Übergangsregelung bei der Einführung der erweiterten E-Rechnungspflicht sollte zudem um ein Jahr verlängert werden, um den Unternehmen Sicherheit zu geben und die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen.
• Zur weiteren steuerlichen Begünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen sollen anstelle der im Gesetzentwurf vorgesehenen komplizierten Regelung zur Anhebung des maximal zulässigen Grundlohns die Prozentsätze für Sonntags- und Feiertagsarbeit erhöht werden. Damit wird der gewünschte Effekt ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand und sozial ausgewogen erreicht.
• Steuerliche Rahmenbedingungen für familiengeführte Personengesellschaften sollen durch eine attraktivere Ausgestaltung des Optionsmodells verbessert werden. Ziel ist es, den Unternehmen zu ermöglichen, sich steuerlich wie Kapitalgesellschaften behandeln zu lassen. Daneben sollen die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der sog. Thesaurierungsbegünstigung deutlich verbessert werden, damit es für die betroffenen Betriebe steuerlich attraktiver wird, erwirtschaftete Gewinne langfristig im Unternehmen zu belassen und damit zusätzliche Investitionen zu tätigen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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