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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 263
München, 29.09.2026

FÜRACKER: FREISTAAT FORDERT EINJÄHRIGE VERLÄNGERUNG DER ÜBERGANGSFRISTEN FÜR E-RECHNUNG
Bayern steht hinter Einführung der E-Rechnung // Bayern fordert mehr Zeit, klare Vorgaben und Planungssicherheit für Unternehmen // Verzögerungen nicht auf dem Rücken der Unternehmen austragen

„Die Einführung der E-Rechnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem vollständigen digitalen Rechnungsverkehr: Ab Juli 2030 werden nach dem Unionsrecht Papierrechnungen der Vergangenheit angehören. Das digitale und standardisierte Format der E-Rechnung erleichtert den Behörden die Betrugsbekämpfung erheblich und leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Steuergerechtigkeit – auch im Interesse all unserer redlichen Unternehmen. Bayern steht daher klar hinter der auf EU-Ebene beschlossenen Umstellung. Gleichzeitig stehen wir fest an der Seite unserer Unternehmen, denn sie sind der Motor des Wirtschaftsstandortes Bayern und Deutschland. Die aktuellen Verzögerungen beim Normierungsprozess der E-Rechnung auf europäischer Ebene haben nicht sie zu verantworten. Deshalb wird sich Bayern im Bundesrat dafür stark machen, die auf nationaler Ebene für Unternehmen geltenden Übergangsfristen angemessen zu verlängern. Denn unsere Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, klare Vorgaben und verlässliche Rahmenbedingungen, damit die Umstellung erfolgreich gelingt“, fordert Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Die sogenannte Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie legt fest, dass E-Rechnungen ab dem 1. Juli 2030 grundsätzlich verpflichtend sind und ein einheitliches, maschinenlesbares Datenformat haben müssen. Die technischen Vorgaben und Standards für die E-Rechnung werden derzeit von einem europäischen Komitee aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft weiterentwickelt und finalisiert. Bislang waren in den Vorgaben lediglich öffentliche Aufträge berücksichtigt. Die Erweiterung auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen ist noch nicht ganz abgeschlossen. Softwareanbieter können somit ihre Programme zur Erstellung und Verarbeitung von E-Rechnungen noch nicht final anpassen.

Deutschland setzt die EU-Vorgaben stufenweise mit Übergangsregelungen um: Seit dem 1. Januar 2025 müssen laut Umsatzsteuergesetz Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ab dem 1. Januar 2027 werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro im Jahr 2026 E-Rechnungen zudem ausstellen müssen. Ab dem 1. Januar 2028 soll die allgemeine E-Rechnungspflicht im inländischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen – dem sogenannten B2B-Bereich – gelten. Die schrittweise Einführung der E-Rechnung ist eine sinnvolle Maßnahme und soll Unternehmen auf ein transaktionsbezogenes und zeitnahes Meldesystem vorbereiten, das ab dem 1. Juli 2030 vorgesehen ist.

Der Freistaat Bayern setzt sich jedoch dafür ein, dass die nationalen Übergangsfristen um ein Jahr verlängert werden, um den Unternehmen zusätzliche Zeit für eine technisch verlässliche Umsetzung zu geben. Die allgemeine E-Rechnungspflicht im deutschen B2B-Bereich würde in diesem Fall erst zum 1. Januar 2029 – und damit anderthalb Jahre vor der auf EU-Ebene geforderten Frist für die Einführung des Meldesystems – greifen. Die europarechtliche Frist wäre von dem bayerischen Antrag also nicht betroffen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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