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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 245
München, 08.09.2026

FÜRACKER: STEUERLICHE ENTLASTUNG FÜR VEREINE DRINGEND GEBOTEN
Bayern fordert: Verdoppelung Freibeträge auf 10.000 Euro // Verdoppelung Besteuerungsgrenze auf 100.000 Euro // „Einfachsteuererklärung“ für kleinere Vereine

„Bayern fordert: Spürbare steuerliche Entlastung für Vereine und Abbau unnötiger Bürokratie! In Bayern engagieren sich 40 Prozent aller Bürgerinnen und Bürger über 14 Jahre ehrenamtlich – bei den Freiwilligen Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk, in sozialen Einrichtungen, in Kirche oder Kultur, bei den Heimatvertriebenen oder im Sportverein. Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze der Gesellschaft und sorgen für eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Wer sich für die Allgemeinheit einsetzt, soll auch vom Staat nach Kräften unterstützt werden. Bayern wird sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative für steuerliche Entlastungen von Vereinen und Bürokratieabbau einsetzen“, kündigt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker nach dem heutigen Beschluss im Ministerrat an.

„Die geltenden Freibeträge müssen mit den Preissteigerungen Schritt halten. Der Gewinnfreibetrag, beispielsweise für Feste und Jubiläumsveranstaltungen gemeinnütziger Vereine, beträgt seit über 15 Jahren unverändert 5.000 Euro – Bayern setzt sich nun für eine Verdoppelung auf 10.000 Euro ein. Zudem fordern wir die Flexibilisierung und Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 100.000 Euro. In diesem Zusammenhang soll auch die Grenze für die Einordnung sportlicher Veranstaltungen als Zweckbetrieb sowie für die Vereinfachungsregelung zum pauschalen Vorsteuerabzug von jeweils 50.000 auf 100.000 Euro angehoben werden. Das Geld kann dann wieder vollständig im Verein bleiben und beispielsweise für Jugendarbeit, Feuer- und Katastrophenschutz oder die Heimatpflege eingesetzt werden. Dies ist eine enorme finanzielle Entlastung und würdigt das Engagement aller, die sich tagein, tagaus mit viel Kraft und Herzblut zum Wohle der Allgemeinheit verdient machen“, betont Füracker.

„Unsere Vereine müssen sich auf das Wesentliche konzentrieren können – wir dürfen sie nicht weiter mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Der Grundsatz muss sein: Vereinsarbeit statt Bürokratie. Wir wollen, dass kleine gemeinnützige Vereine künftig eine ‚Einfachsteuererklärung‘ abgeben können. Außerdem setzen wir uns weiter für die gänzliche Abschaffung der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung ein, die der Bund vor zwei Jahren bereits selbst vorgeschlagen hat“, so Füracker weiter.

Bayern war das erste Bundesland, das die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel in seine Verfassung geschrieben hat. Die Bayerische Staatsregierung hat sich damit zum Ziel gesetzt, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt weiter zu stärken und zukunftsfest weiterzuentwickeln –
Bürgerinnen und Bürger sollen sich auch in Zukunft mit Freude für die Allgemeinheit engagieren und der Zusammenhalt in der Gesellschaft weiter gestärkt werden.

Gemeinnützige Vereine genießen bereits jetzt weitreichende Steuerbefreiungen und Vergünstigungen; hierfür sind jedoch nach Bundesrecht umfassende steuerliche Erklärungs- und Nachweispflichten zu erfüllen. Dies bedeutet oftmals einen erheblichen bürokratischen Aufwand für die Ehrenamtlichen selbst. Bayern setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass gerade kleinere Vereine eine bürokratiearme Möglichkeit zur Abgabe einer „Einfachsteuererklärung“ erhalten. Zudem sollen an das Vereinsregister gemeldete Satzungen oder deren Änderungen automatisch durch dieses auch an die Finanzbehörden übermittelt werden – ohne dass Vereine nochmals selbst aktiv werden müssen.

Auch mittelgroße Vereine sollen besser entlastet werden: Bei gemeinnützigen Vereinen mit einem sogenannten „wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb“, daraus erzielten Einnahmen von über 50.000 Euro und einem Gewinn von mehr als 5.000 Euro wird aktuell Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig. Damit diese Besteuerungsgrenze auch künftig ihre Entlastungswirkung wirksam entfalten kann, soll sie auf 100.000 Euro angehoben und flexibilisiert werden. Dies wird auch bei größeren Festveranstaltungen wie Vereinsjubiläen für spürbare Erleichterungen sorgen. Im gleichen Zug sollen auch die Betragsgrenzen der bestehenden Vereinfachungsregelungen zum pauschalen Vorsteuerabzug oder bei der Einordnung sportlicher Veranstaltungen eines Sportvereins als Zweckbetrieb von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden. Daneben soll der Gewinnfreibetrag künftig 10.000 Euro statt bisher 5.000 Euro betragen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
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