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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 243
München, 03.09.2026

FÜRACKER: BAYERN FORDERT STEUERLICHE ENTLASTUNGEN UND WENIGER BÜROKRATIE FÜR DIE LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT
Einführung einer Risikoausgleichsrücklage // Steuerbefreiung im Grunderwerbsteuerrecht // Vereinfachung des Mitteilungs- und Nachweisverfahrens bei Waldschäden

„Bayern ist bundesweit das größte Flächenland – unsere Landwirtschaft ist unverändert eine tragende Säule unserer Wirtschaft, sie ist vielseitig und facettenreich. Aktive Landwirtinnen und Landwirte sowie innovative bäuerliche Familienbetriebe prägen unser Land maßgeblich, sie sind das Rückgrat unserer ländlichen Regionen. Sie brauchen breite Handlungsspielräume, um auch in Zukunft erfolgreich und krisenfest wirtschaften zu können. Dafür sind steuerliche Entlastungen und auch Bürokratieabbau dringend erforderlich“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

„Die letzten Monate und Jahre zeigen: Witterungsextreme nehmen immer weiter zu und die Erträge aus der Landwirtschaft schwanken stark. Unsere Betriebe brauchen ein Steuerrecht, das diese Entwicklungen berücksichtigt! Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage würde die Liquidität und Eigenkapitalbasis stärken und insbesondere Familienbetrieben helfen, wirtschaftlich schwierige Jahre besser zu bewältigen. Bayern wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag hierzu angekündigten Gesetzentwurf zügig vorlegt. Zudem fordern wir Änderungen im Grunderwerbsteuerrecht für einen langfristigen Erhalt von Flächen im Familienbetrieb“, so Füracker weiter.

„Landwirtinnen und Landwirte brauchen unbürokratische, praxistaugliche Regelungen, damit sie sich ihren Hauptaufgaben, der Lebensmittelerzeugung und der Bewirtschaftung unserer landwirtschaftlichen Flächen, widmen können. Bürokratische Hürden – angefangen im Bereich Natur- und Umweltschutz, über Dünge- und Pflanzenschutzrecht, Nutztierhaltung und Lebensmittelvermarktung, bis hin zum Steuerrecht – sind für unsere Landwirtschaft eine massive Belastung. Vor allem kleine und mittelständische land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen endlich von ausufernden Dokumentations-, Nachweis- und Erklärungspflichten entlastet werden. Vor diesem Hintergrund legen wir hierzu für den Bereich der Steuer auf Bundesebene konkrete Forderungen vor“, kündigt Füracker an.

Der Finanzausschuss des Bundesrates wird am 10. September 2026 über den Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 beraten. Bayern wird in diesem Zusammenhang seine wichtigen steuerlichen Anliegen vorbringen und setzt sich im Zuge dessen für steuerliche Entlastungen sowie Bürokratieabbau im Bereich der Land- und Forstwirtschaft ein.

Dabei geht es konkret um folgende Maßnahmen:

• Mit einer Risikoausgleichsrücklage sollen Land- und Forstwirte innerhalb bestimmter Grenzen steuerwirksam Gewinnrücklagen bilden und damit naturgemäß auftretende Ertragsschwankungen glätten können. Bei der Einkommensteuer werden dadurch Belastungsspitzen abgemildert.
• Eine Steuerbefreiung im Grunderwerbsteuerrecht für Flächenerwerbe durch anerkannte Siedlungsunternehmen soll eine doppelte Steuerbelastung verhindern und dazu beitragen, dass landwirtschaftliche Flächen langfristig in der Hand bäuerlicher Familienbetriebe bleiben können.
• Über die von der Bundesregierung Mitte Juli bereits beschlossenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft hinaus fordert Bayern weitere effektive Anpassungen im Steuerrecht: Unter anderem soll im Hinblick auf das bestehende Meldeverfahren von Waldschäden künftig auf die förmliche steuerliche Anmeldung verzichtet werden, um eine begünstigte Einkommensbesteuerung in Anspruch nehmen zu können. Auch soll es keine Verpflichtung zur Abgabe eines Anbauverzeichnisses mehr geben. Denn die angebauten Fruchtarten gehen bereits aus anderen Unterlagen hervor. Haben Betriebe ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, soll zudem die Einführung einer einheitlichen Abgabefrist für alle Steuererklärungen im Zusammenhang mit einem land- und fortwirtschaftlichen Betrieb ebenfalls für Vereinfachung sorgen.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
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