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Aktuelles
Pressemitteilung Nr. 236
München, 27.08.2026

FÜRACKER: FÖRDERUNG FÜR KREATIVE VOLKSMUSIK-PROJEKTE – JETZT NOCH BIS 30. SEPTEMBER BEWERBEN
Förderprogramm „Impulsprogramm Volksmusik“ würdigt Volksmusik als bayerische Tradition // Einfache Antragsstellung für Bildungseinrichtungen und soziale Träger in Bayern

„Volksmusik ist vielfältig, steckt voller musikalischer Kreativität und verbindet über alle Generationen! Sie lebt durch die Menschen, die sie praktizieren – ob ganz traditionell oder modern interpretiert. Volksmusik gehört zu unserer bayerischen Identität! Ob im Kindergarten, in der Schule, in sozialen Einrichtungen oder in Vereinen – jeder soll die Möglichkeit haben, Volksmusik kennen zu lernen oder neu zu entdecken und mit frischen Ideen zu bereichern. Mit unserem ‚Impulsprogramm Volksmusik‘ unterstützen wir Volksmusik-Projekte von Bildungseinrichtungen und sozialen Trägern mit Fördersummen von bis zu 3.000 Euro. Interessierte Einrichtungen können ihre Anträge über unsere digitale Plattform ganzjährig, schnell und unkompliziert einreichen!“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Im Juni 2025 startete das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat das Förderprogramm „Impulsprogramm Volksmusik“. Gefördert werden insbesondere Vorhaben zum Kennenlernen und Praktizieren von Volksmusik.

Antragsberechtigt sind Institutionen und Einrichtungen mit staatlicher, kommunaler oder privatrechtlicher Trägerschaft im sozialen sowie im Bildungsbereich mit Sitz in Bayern, beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten, Volksschulen, weiterführende Schulen, Volkshochschulen, Seniorenheime, Erziehungsheime, inklusive, integrative oder sonstige soziale Einrichtungen und Vereine. Die Projekte orientieren sich am Schuljahr bzw. Schulhalbjahr. Die Träger erhalten eine Festbetragsförderung von bis zu 3.000 Euro für jährliche bzw. 1.500 Euro für halbjährliche Projekte.

Die Antragsstellung erfolgt schnell und unkompliziert über eine digitale Plattform und ist grundsätzlich ganzjährig möglich. Der nächste Stichtag bzw. Sammeltermin für die Einreichung der Förderanträge für halbjährliche Vorhaben ab Februar 2027 ist der 30. September 2026.

Weitere Informationen unter: https://www.stmfh.bayern.de/heimat/impulsprogramm/

Weiterführende Links:


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
Telefon: 089 2306-2460
E-Mail: presse@stmfh.bayern.de
Internet: www.stmfh.bayern.de