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Pressemitteilung Nr. 001
München, 02.01.2023

FÜRACKER: UNTERNEHMEN BEI KLIMA-INVESTITIONEN ENDLICH AKTIV UNTERSTÜTZEN
Andere Länder machen es vor – Deutschland braucht dringend mehr steuerliche Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien

„Für unsere Wirtschaft sind Klimaschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien bedeutende Zukunftsthemen – wir müssen sie dabei bestmöglich unterstützen! Das Steuerrecht kann hier wichtige Anreize schaffen und die Investitionskraft unserer Wirtschaft stärken. Mit dem ‚Inflation Reduction Act‘ fördern die USA ihre Wirtschaft mittels Steuervorteilen bei Investitionen in erneuerbare Energien bereits massiv. Die Ampel jedoch unterstützt unsere Unternehmen beim klimaneutralen Umbau kaum – insbesondere die im Koalitionsvertrag angekündigte ‚Superabschreibung‘ für Investitionen in den Klimaschutz lässt weiter auf sich warten. Es darf nicht sein, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hier immer weiter ins Hintertreffen gerät. Wir müssen mit gezielten steuerlichen Maßnahmen Investitionen fürs Klima aktiv anschieben und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen sichern!“, so Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

„Wenn Unternehmen ihre Gebäude energetisch ertüchtigen, sollten sie diese Investition stets sofort als Betriebsausgabe abziehen können. Zusätzlich würden verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in den Klimaschutz den Unternehmen mehr Liquidität verschaffen und so den notwendigen Umbau unserer Wirtschaft vorantreiben – die Ampel hat das bisher versäumt. Darüber hinaus brauchen wir eine umfassende Unternehmensteuerreform. Der Wirtschaftsstandort Deutschland und damit auch Bayern darf im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfallen – der Bund muss das endlich aktiv angehen!“, fordert Füracker.

Die US-Regierung will mit den Maßnahmen des beschlossenen „Inflation Reduction Act“ der hohen Inflation entgegentreten und zusätzlich den Klimaschutz fördern. Es werden den Unternehmen zum Beispiel Steuergutschriften für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder für Investitionen in Solar- und Windenergie gewährt. Teilbereiche des „Inflation Reduction Act“ führen allerdings zu einer Benachteiligung von Unternehmen in Europa und vor allem auch in Bayern. In Deutschland gibt es derzeit keine vergleichbaren steuerlichen Vorteile für die Wirtschaft. Bayern fordert eine deutliche Verbesserung der Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in den Klimaschutz, eine Verdoppelung der steuerlichen Forschungszulage und eine sofortige Absetzbarkeit für die energetische Ertüchtigung von Wirtschaftsgebäuden. Auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbarten ‚Superabschreibung’ könnte für die Unternehmen je nach Umsetzung von Vorteil sein.


Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Postfach 22 15 55, 80505 München
Pressesprecher: Dennis Drescher
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