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Pressemitteilung Nr. 399
München, 01.12.2022

FÜRACKER: UNESCO ZEICHNET FLÖßEREI ALS IMMATERIELLES KULTURERBE AUS
Erfolgreiche multinationale Bewerbung von sechs Ländern // Anerkennung gilt auch für Passagierfloßfahrten in Bayern

„Die Aufnahme der Flößerei in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes ist höchst erfreulich. Es ist auch ein Zeichen der besonderen Wertschätzung für die kulturelle Ausdrucksform der Floßfahrten in Bayern. Die Passagierfloßfahrten auf Isar und Loisach vom Oberland nach München sind bereits seit 2020 im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen – nun sind sie auch international anerkannt. Traditionelle Handwerkstechniken, Bräuche, darstellende Künste und Naturwissen zeigen die Vielfalt unseres Kulturerbes und sind wichtiger Bestandteil unserer Heimat“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. „Allen Flößern in Bayern gratuliere ich herzlich zu dieser Ehrung – durch Ihr Engagement und Ihre Weitergabe von Wissen und Können an die nächste Generation bleibt diese Tradition auch für die Zukunft lebendig!“, ergänzt Füracker.

Die Flößerei ist die siebte Eintragung Deutschlands in die UNESCO-Liste. Die Bewerbung wurde von Deutschland gemeinsam mit Polen, Tschechien, Österreich, Lettland und Spanien erstellt. Die Flößerei, also der Transport von Waren, Rohstoffen und Personen auf dem Wasserweg, ist ein bedeutendes Kapitel der europäischen Wirtschaftsgeschichte. Sie hat vor allem das Erscheinungsbild der Städte vom Mittelalter bis zur zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stark geprägt. Die traditionellen Handwerkstechniken, gesellschaftlichen Bräuche und Feste sowie das spezielle Wissen in Bezug auf die Natur werden bis heute weitergegeben. Vor allem Flößervereine vermitteln das kulturelle Erbe auf Flößerfesten, bei Floßfahrten z. B. auf Isar und Loisach, in Kindergärten, Schulen und Flößermuseen.


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