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Pressemitteilung Nr. 266
München, 06.09.2022

FÜRACKER: ENERGIEWENDE VORANTREIBEN & AUCH BAUDENKMALE ZUKUNFTSFIT MACHEN
Bayern startet Bundesratsinitiative für Steuervergünstigungen bei energetischen Baumaßnahmen im Denkmalbereich

„Innovation und neue Technik für alte Mauern: Zukunftsinvestitionen im Denkmalbereich müssen gezielt unterstützt werden! Sowohl in der Stadt als auch auf dem Land kann die Ertüchtigung von Baudenkmalen einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung leisten. Daher bringt Bayern auf Bundesebene ein Maßnahmenpaket mit Steuervergünstigungen für Investitionen im Denkmalbereich ein. Zum Beispiel sollen Aufwendungen für die energetische Modernisierung eines vermieteten Wohngebäudes künftig sofort steuerlich abziehbar sein. Wir müssen vorhandene Bausubstanz nutzen, Ressourcen schonen und unser kulturelles Erbe nicht nur erhalten, sondern auch zukunftsfit machen!“, sagte Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Einbringung einer Bundesratsinitiative zur steuerlichen Flankierung der Energiewende bei Baudenkmalen und ergänzte: „Es freut mich besonders, dass wir mit diesem Vorstoß eine Anregung aus unseren Zukunftsdialogen aufgreifen konnten. Die Vorschläge unserer Bürgerinnen und Bürger fließen unmittelbar in unsere tägliche Arbeit mit ein!“

Die Finanzierung energetischer Modernisierungsmaßnahmen bei Baudenkmalen wie auch der damit verbundenen baulichen Anpassungen ist vielfach eine große Herausforderung. Die Situation wird durch aktuell stark gestiegene Kosten in der Baubranche und steigende Zinssätzen zusätzlich verschärft. Vor diesem Hintergrund hat die Bayerische Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur steuerlichen Unterstützung der Energiewende auf den Weg gebracht. Mit insgesamt fünf steuerlichen Maßnahmen soll die Finanzierung energetischer Investitionen in Baudenkmale erleichtert werden:

1. Schnellere Abschreibung
Baumaßnahmen zum Erhalt eines Baudenkmals sollen bereits innerhalb von acht anstatt bisher zwölf Jahren abgeschrieben werden können. Die Aufwendungen hierfür sollen für die ersten vier Jahre jeweils auf bis zu 15 % und für die folgenden vier Jahre auf bis zu 10 % der Herstellungskosten verteilt werden können.

2. Höhere Steuerbegünstigung für Eigenheime
Gerade auch Aufwendungen für ein Baudenkmal, das als Eigenheim genutzt wird, sollen steuerlich schneller berücksichtigt werden können: In den ersten vier Jahren sollen künftig jeweils bis zu 15 % und für die folgenden vier Jahre bis zu 10 % der Herstellungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig sein.

3. Steuerbonus für Photovoltaikanlagen
Wer aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Baudenkmalen Einkünfte erzielt, soll künftig die Anlage wie nachträgliche Gebäude-Herstellungskosten abschreiben können. Erfolgt keine Einspeisung ins Stromnetz, soll es die Steuerbegünstigung geben, wie sie für nachträgliche Gebäudeherstellungskosten von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmalen gilt.

4. Verbesserungen auch für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
Die verbesserten Abschreibungsbedingungen bzw. Steuervergünstigungen bei Baudenkmalen sollen auch für Gebäude in Sanierungsgebieten bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereichen gelten.

5. Aufwendungen für energetische Modernisierung sofort abziehbar
Aufwendungen für die energetische Modernisierung eines vermieteten Wohngebäudes sollen künftig stets als sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben behandelt werden können.


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