Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
(Vereinigtes Königreich) aus der Europäischen Union („Brexit“)
Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union
ausgetreten. Bis zum 31. Dezember 2020 galt die Übergangsphase, in der das
EU-Recht für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiter gültig war, der
Staat aber nicht mehr an den Entscheidungsprozessen der Europäischen Union
teilnehmen durfte. Die Übergangsphase wurde dazu genutzt, um Verhandlungen über
die künftigen Beziehungen zu führen.
Am 24. Dezember 2020 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte
Königreich auf ein umfassendes Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt, das
seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar war und am 1. Mai 2021 endgültig in
Kraft getreten ist. Damit wurde ein „harter“ Brexit abgewendet.
Das Handels- und Kooperationsabkommen besteht aus drei Hauptsäulen
(Freihandelsabkommen, neue Partnerschaft für Sicherheit von Bürgerinnen und
Bürgern und horizontales Abkommen über Governance) und umfasst nicht nur den
Handel mit Waren und Dienstleistungen, sondern auch eine breite Palette anderer
Bereiche. Dazu gehören Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen,
Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie und Nachhaltigkeit,
Fischerei, Datenschutz und Koordinierung der sozialen Sicherheit. Es ergänzt
damit die bereits im zuvor vereinbarten Austritts-abkommen getroffenen Regeln
zur finanziellen Auseinandersetzung, zur Sicherung der Rechte von EU-Bürgern und
britischen Staatsangehörigen sowie zur Grenze in Nordirland.
Unabhängig davon, ist das Vereinigte Königreich im Verhältnis zu den
EU-Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2021 ein „Drittland“. Das Land hat den
EU-Binnenmarkt, die Zollunion sowie alle Politikbereiche der EU und
internationalen Übereinkünfte verlassen. Der freie Personen-, Waren-,
Dienstleistungs- und Kapitalverkehr ist beendet. Die Europäische Union und das
Vereinigte Königreich haben zwei getrennte Märkte gebildet; zwei
unterschiedliche regulatorische und rechtliche Räume. Dies hat Barrieren für den
Handel mit Waren und Dienstleistungen und für die grenzüberschreitende Mobilität
und den Austausch geschaffen, die es davor nicht gab. Zur Vorbereitung auf damit
einhergehende, unvermeidbare Änderungen für öffentliche Verwaltungen,
Unternehmen und Bürger hatte die Europäische Kommission auf ihrer
Internetseite
bereits im Vorfeld die als „readiness“ bezeichneten sektorspezifischen
Mitteilungen für das Ende des Übergangszeitraums veröffentlicht.
Auf den Internetseiten des
Bundesministeriums der Finanzen
des
Auswärtigen Amtes sowie des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
erhalten Sie detaillierte Informationen zum Brexit und seinen Folgen. Weitere
Informationen rund um das Thema „Brexit und Steuern“ finden Sie auf den
Internetseiten der
Generalzolldirektion
und der
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.